Rechtsprechung
BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 172 Abs. 2 VVG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch eines Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente aus einer bei der überbetrieblichen Pensionskasse gehaltenen Rentenversicherung wegen Beinverletzungen aufgrund eines Sturzes
- rewis.io
Berufsunfähigkeitsversicherung in einer überbetrieblichen Pensionskasse: Bemessung der Berufsunfähigkeit bei Angestelltentätigkeit und weiterer selbständiger Freizeittätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VVG § 172 Abs. 2
Zahlungsanspruch eines Versicherten auf Berufsunfähigkeitsrente aus einer bei der überbetrieblichen Pensionskasse gehaltenen Rentenversicherung wegen Beinverletzungen aufgrund eines Sturzes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 23 O 351/14
- OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 7 U 180/15
- BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
- BGH, 19.03.2019 - IV ZR 182/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 664
- VersR 2019, 868
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
a) Eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht hier ersichtlich angenommen hat, setzt voraus, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten (BGH…, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.), klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 [juris Rn. 5];… vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181, 190 f. [juris Rn. 25]). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
a) Eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht hier ersichtlich angenommen hat, setzt voraus, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten (BGH…, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.), klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 [juris Rn. 5]; vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181, 190 f. [juris Rn. 25]). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.05.2009 - IV ZR 217/08
Erstattungsfähigkeit der Batterien eines Cochlea-Implantats in der privaten …
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
a) Eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht hier ersichtlich angenommen hat, setzt voraus, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2009 - IV ZR 217/08, VersR 2009, 1106 Rn. 2 m.w.N.), klärungsbedürftig und klärungsfähig ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291 [juris Rn. 5];… vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181, 190 f. [juris Rn. 25]). - OLG Dresden, 29.05.2013 - 7 U 1220/12
Berufsunfähigkeit bei Ausübung mehrerer Berufe
Auszug aus BGH, 16.01.2019 - IV ZR 182/17
Das gleiche gilt, soweit das Berufungsgericht im Weiteren davon ausgeht, dass sich der Versicherungsschutz allein wegen des in § 15 Abs. 1 Satz 2 der Bedingungen verwendeten Singulars "Tätigkeit" nicht notwendigerweise auf eine einzelne Berufstätigkeit beschränkt, sondern auch mehrere nebeneinander ausgeübte Tätigkeiten erfassen kann (vgl. zu mehreren Tätigkeiten des Versicherungsnehmers auch OLG Dresden r+s 2013, 564 [juris Rn. 34]).
- OLG Nürnberg, 15.12.2023 - 8 U 1646/23
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, …
Der Beruf beschränkt sich dabei nicht notwendigerweise auf eine einzelne Berufstätigkeit, sondern kann auch mehrere nebeneinander ausgeübte Tätigkeiten erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZR 182/17, NJW-RR 2019, 664 Rn. 19). - BAG, 19.01.2022 - 3 AZN 774/21
Nichtzulassungsbeschwerde
aa) Mit der Auslegung der streitbefangenen Klausel hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (Hinweisbeschluss vom 16. Januar 2019 - IV ZR 182/17 -, inhaltlich bestätigt durch Verwerfungsbeschluss vom 19. März 2019 zum selben Aktenzeichen) . - OLG Schleswig, 24.03.2022 - 16 U 86/21
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterien für die Beurteilung einer …
Danach setzt Berufsunfähigkeit voraus, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge der in den Bedingungen (hier: § 2 Abs. 1 AVB E 356) genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - IV ZR 182/17 - juris, Rn. 18).Beruf beschränkt sich dabei nicht notwendigerweise auf eine einzelne Berufstätigkeit, sondern kann auch mehrere nebeneinander ausgeübte Tätigkeiten erfassen (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2019 - IV ZR 182/17 - juris, Rn. 19).
- OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 7 U 113/20
Leidensbedingte Reduzierung der Berufstätigkeit in der …
Danach setzt Berufsunfähigkeit voraus, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge der in den Bedingungen genannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann (BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZR 182/17 - zit. n. Juris).