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   BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60   

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https://dejure.org/1961,4542
BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60 (https://dejure.org/1961,4542)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1961 - 1 StR 557/60 (https://dejure.org/1961,4542)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1961 - 1 StR 557/60 (https://dejure.org/1961,4542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungszusammenhang bei Bestehen der fortgesetzten Handlung aus zwei Einzelfällen - Widerruf der Beamtenstellung eines Assessors - Klage gegen den Widerruf der Beamtenstellung - Widerruf der Beiordnung eines nicht auf Lebenszeit ernannten Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 617
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen daß dauernd vorhandene richterliche Aufgaben grundsätzlich durch festangestellte Richter wahrzunehmen sind, daß Hilfsrichter nur zur notwendigen Vertretung bei Krankheit, Urlaub, bei vorübergehenden Abordnungen, bei unvorhergesehenem Geschäftsanfall und zur Ausbildung und Einarbeitung des richterlichen Nachwuchses herangezogen werden dürfen (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 22, 142) [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55].
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Die Anklage wäre sonst nicht erschöpft (BGH NJW 1951, 411, 412 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50] Nr. 25).
  • BGH, 09.11.1956 - VI ZR 196/55

    Kein Quotenvorrecht des öffentlichen Dienstherrn

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen daß dauernd vorhandene richterliche Aufgaben grundsätzlich durch festangestellte Richter wahrzunehmen sind, daß Hilfsrichter nur zur notwendigen Vertretung bei Krankheit, Urlaub, bei vorübergehenden Abordnungen, bei unvorhergesehenem Geschäftsanfall und zur Ausbildung und Einarbeitung des richterlichen Nachwuchses herangezogen werden dürfen (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 22, 142) [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55].
  • BGH, 15.11.1956 - III ZR 84/55

    Unzulässige Mitwirkung eines Hilfsrichters

    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen daß dauernd vorhandene richterliche Aufgaben grundsätzlich durch festangestellte Richter wahrzunehmen sind, daß Hilfsrichter nur zur notwendigen Vertretung bei Krankheit, Urlaub, bei vorübergehenden Abordnungen, bei unvorhergesehenem Geschäftsanfall und zur Ausbildung und Einarbeitung des richterlichen Nachwuchses herangezogen werden dürfen (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 22, 142) [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55].
  • BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen daß dauernd vorhandene richterliche Aufgaben grundsätzlich durch festangestellte Richter wahrzunehmen sind, daß Hilfsrichter nur zur notwendigen Vertretung bei Krankheit, Urlaub, bei vorübergehenden Abordnungen, bei unvorhergesehenem Geschäftsanfall und zur Ausbildung und Einarbeitung des richterlichen Nachwuchses herangezogen werden dürfen (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; 22, 142) [BGH 09.11.1956 - VI ZR 196/55].
  • BGH, 25.11.1959 - 2 StR 464/59
    Auszug aus BGH, 16.02.1961 - 1 StR 557/60
    Für die neue Entscheidung wird wegen der Abgabenhinterziehung auf BGH NJW 1960, 639 Nr. 22 verwiesen.
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