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BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05 |
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- BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Dass Straftaten auch Kostenfolgen haben, wird dem Angeklagten, der in der Hauptverhandlung durch einen Wahlverteidiger verteidigt worden ist, im Übrigen auch dadurch klargemacht, dass er seine eigenen notwendigen Auslagen selbst tragen muss, weil diese mangels entsprechender Rechtsgrundlage der Staatskasse nicht auferlegt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 4 StR 229/00 - bei Böhm NStZ-RR 2001, 326 m.N.). - BGH, 09.01.1992 - 1 StR 705/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05
Vielmehr lässt sich dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe, insbesondere auch den Ausführungen zur Bemessung der Jugendstrafe, entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, dass es gemäß § 74 JGG eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte (vgl. BGHR JGG § 74 Kosten 2) und dass es von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat.