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   BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72   

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https://dejure.org/1972,6468
BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72 (https://dejure.org/1972,6468)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1972 - 1 StR 118/72 (https://dejure.org/1972,6468)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72 (https://dejure.org/1972,6468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung mehrerer Umstände mit jeweils nur beschränktem Beweiswert für die Zurechnungsfähigkeit - Voraussetzungen des Merkmals "auf der Stelle" beim minderschweren Fall des Totschlags - Handeln in "gerechtem" Zorn in Abgrenzung zur vorwerfbaren Verschärfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72
    Dabei können auch diejenigen Umstände noch einmal eine Rolle spielen, die nach den §§ 51 Abs. 2, 44 StGB ins Gewicht fallen (BGHSt 16, 360).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72
    "Andere mildernde Umstände" liegen vor, wenn die Anwendung des Rahmens des § 212 StGB bei Berücksichtigung aller wesentlichen Tatumstände, der Schuld und der Täterpersönlichkeit unangemessen hart wäre (BGHSt 4, 8 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]; BGH LM StGB § 212 Nr. 8).
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 347/67

    Frage der Berücksichtigungsfähigkeit der Störung eines angetrunkenen Führers eine

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72
    Die Ausführungen zur Frage der Zurechnungsfähigkeit bieten dem Revisionsgericht im Zusammenhang mit den übrigen Feststellungen eine ausreichende Grundlage für die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Sachverhalt ohne Rechtsirrtum gewürdigt hat (vgl. BGH VRS 33, 431).
  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72
    Das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (BGH, Urteil vom 20. April 1956 - 1 StR 116/56; RGSt 66, 160; 69, 316).
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 49/70

    Grenzen des Anspruches auf Berichtigung der Urteilsformel - Bildung von e Straf-

    Auszug aus BGH, 16.05.1972 - 1 StR 118/72
    Stellt das Gericht eine Reihe von Umständen fest, die - jeder für sich - nur beschränkten Beweiswert für die Zurechnungsfähigkeit haben, so ist es rechtlich nicht gehindert, im Wege der Gesamtwürdigung den Schluß zu ziehen, daß die Schuldfähigkeit trotz erheblichen Alkoholgenusses nicht ausgeschlossen war (BGH Blutalkohol 1965/66, 530; BGH, Urteil vom 28. April 1970 - 1 StR 49/70).
  • BGH, 13.02.1975 - 1 StR 629/74

    Anforderungen an die Begründung der Nichtberücksichtigung von

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ein minderschwerer Fall gegeben ist oder nicht, hat der Tatrichter wie früher bei mildernden Umständen (vgl. RGSt 48, 308, 310; BGHSt 4, 8; BGH NJW 60, 1869; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72) alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder folgen (Dreher, StGB 35. Aufl., § 46 Anm. 9).

    Der Annahme des Merkmals "auf der Stelle" steht nicht entgegen, daß zwischen dem Entschluß zur Tat und deren Ausführung einige Zeit verstreicht, wenn die Tötung - wie hier in Betracht kommt - unter dem beherrschenden Einfluß einer anhaltenden Erregung über die angetane Kränkung geschehen ist; das gilt sogar für einen Zeitraum von einigen Stunden (vgl. RGSt 66, 159, 160; 69, 314, 316; BGH, Urteil vom 16. Mai 1972 - 1 StR 118/72).

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