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   BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22   

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https://dejure.org/2023,19188
BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22 (https://dejure.org/2023,19188)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2023 - 1 StR 472/22 (https://dejure.org/2023,19188)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 (https://dejure.org/2023,19188)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
    Gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise wird nur dann verstoßen, wenn sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen aufdrängen musste (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21 Rn. 50 und vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20 Rn. 12; je mwN).
  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
    Zwar ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt, bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Vorsteuer die Einziehung nicht auf einen etwaigen Vorsteuerüberhang begrenzt, sondern erstreckt sich grundsätzlich auch auf die infolge ungerechtfertigter Saldierung ersparte Steuer (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 Rn. 15 und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 10).
  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20

    Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
    Gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise wird nur dann verstoßen, wenn sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen aufdrängen musste (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. August 2022 - 3 StR 359/21 Rn. 50 und vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20 Rn. 12; je mwN).
  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
    Zwar ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt, bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Vorsteuer die Einziehung nicht auf einen etwaigen Vorsteuerüberhang begrenzt, sondern erstreckt sich grundsätzlich auch auf die infolge ungerechtfertigter Saldierung ersparte Steuer (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 Rn. 15 und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 10).
  • BGH, 04.04.2023 - 1 StR 455/22

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Auszug aus BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22
    a) Die Inbegriffsrüge (§ 261 StPO), mit der die Beschwerdeführerin beanstandet, das Landgericht hätte im Urteil eine in der Hauptverhandlung abgespielte Gesprächsaufzeichnung erörtern müssen, ist - ungeachtet der Frage ihrer Zulässigkeit (§ 431 Abs. 1 StPO; vgl. dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 1 StR 455/22 Rn. 11 f. mN) - jedenfalls unbegründet.
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