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   BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78   

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https://dejure.org/1978,2244
BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78 (https://dejure.org/1978,2244)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1978 - 4 StR 289/78 (https://dejure.org/1978,2244)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1978 - 4 StR 289/78 (https://dejure.org/1978,2244)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbelehrung einer geschiedenen Ehefrau über ihr Zeugnisverweigerungsrecht

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78
    Denn wenn sich ein zusammenhängendes einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte richtet, der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis steht, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigter berechtigt, sofern - wie hier - der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. u.a. BGHSt 7, 194).
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß bei einer Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz im Schuldspruch anzugeben ist, welcher Straftatbestand dieses Gesetzes verwirklicht worden ist (vgl. hierzu Schmidt in MDR 1978, 5).
  • BGH, 13.07.1977 - 2 StR 240/77

    Begründung der Anwendung des § 330a Strafgesetzbuch (StGB) bei Begehung einer

    Auszug aus BGH, 16.06.1978 - 4 StR 289/78
    Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht daher auch dann fort, wenn das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger der Zeuge ist, abgetrennt, rechtskräftig abgeschlossen oder eingestellt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 26. November 1977 - 2 StR 240/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des

    Das war auch deshalb erforderlich, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Beschl. v. 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - v. 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79 - v. 16. August 1979 - 4 StR 431/79 -).
  • BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79

    Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen

    Der Schuldspruch muß dementsprechend geändert und zugleich, da die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 372/79), neu gefaßt werden.
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81

    Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des

    In der neuen Verhandlung wird der Tatrichter zu beachten haben, daß nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel erkennen lassen müssen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27. Januar 1980 - 5 StR 756/80).
  • BGH, 10.02.1981 - 5 StR 727/80

    Möglichkeit des Erkennens des Verstoßes gegen einen Straftatbestand als

    Die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 756/80

    Notwendigkeit einer Schuldspruchberichtigung

    Die Schuldspruchberichtigung war erforderlich, weil nicht nur die Urteilsgründe (vgl. UA S. 13), sondern auch die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Beschl. vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urt. vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschl. vom 9. Dezember 1980 - 5 StR 668/80).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 757/80

    Erfordernis der Erkennbarkeit des verwirklichten Straftatbestandes des

    Die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Beschl. vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urt. vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80).
  • BGH, 09.12.1980 - 5 StR 668/80

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens

    Die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Beschl. vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urt. vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80).
  • BGH, 24.03.1981 - 5 StR 122/81

    Notwendigkeit der Erkennbarkeit des Verstoßes gegen einen Straftatbestand in der

    Die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Beschluß vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78; Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 10. Februar 1981 - 5 StR 727/80).
  • BGH, 13.02.1981 - 3 StR 15/81

    Verwerfung einer Revison als unbegründet mangels Rechtsfehlers zum Nachteil eines

    Sie muß erkennen lassen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH, Urt. vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80, Beschlüsse vom 16. Juli 1978 - 4 StR 289/78 - und vom 27. Januar 1981 - 5 StR 756 und 757/80).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen

    Da der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat, muß sie im Schuldspruch neu gefaßt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Juni 1978 - 4 StR 289/78).
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