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   BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85   

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https://dejure.org/1986,1275
BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,1275)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - I ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,1275)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1986 - I ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,1275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 1
    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 499
  • MDR 1987, 469
  • GRUR 1987, 518
  • GRUR 1987, 519
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Es handelt sich um ein selbständig verkehrsfähiges Erzeugnis, das bestimmt und geeignet ist, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel; Urt. v. 18.10.2007 - I ZR 100/05, GRUR 2008, 153 Tz. 21 = WRP 2008, 241 - Dacheindeckungsplatten).

    Auf die nicht sichtbaren Teile der Mustergestaltung kommt es dann nicht an (vgl. BGH GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 100/05

    Dacheindeckungsplatten

    Diese Gestaltungen sind geschmacksmusterfähig im Sinne des § 1 GeschmMG a.F., da sie sich auf selbständig verkehrsfähige Erzeugnisse beziehen und bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Umstand, dass die Fassaden- oder Dacheindeckungsplatten nicht bereits für sich allein auf den Geschmackssinn wirken, sondern ihre eigene ästhetische Wirkung in einem Verlegeverbund entfalten sollen, steht der Musterfähigkeit nicht entgegen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, § 1 Rdn. 12).

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14c O 58/15

    Feststellungsklage betreffend die Nichtverletzung einer Vielzahl von

    Der BGH erkennt ebenfalls in ständiger Rechtsprechung die grundsätzliche Schutzfähigkeit von äußeren Ersatzteilen an (BGH GRUR 1987, 518 f. - Kotflügel, zum alten deutschen Geschmacksmusterrecht).
  • OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 95/97

    Geschmacksmusterfähigkeit und Neuheit eines mehrpoligen Steckverbinders

    Dagegen soll bei dieser Prüfung der äußeren Form als Voraussetzung der Modellfähigkeit noch keine Wertung einer an sich möglichen ästhetischen Wirkung stattfinden (BGH, GRUR 1987, 519 - Kotflügel).

    Für die Frage der Geschmacksmusterfähigkeit einer äußeren Form kommt es noch nicht darauf an, ob der fragliche Gegenstand dazu bestimmt ist, für sich allein auf den Geschmacksinn zu wirken, oder ob er - was ausreichend ist - im Rahmen eines Gesamtprodukts seine ihm eigene ästhetische Wirkung entfalten soll und kann (BGH (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), das kann der Prüfung der Eigentümlichkeit vorbehalten bleiben (Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz , § 1 GeschmMG Rdn. 10 m.w.N.).

    Demgegenüber sei insbesondere die gesamte Außenfläche dazu bestimmt, auf das ästhetische Empfinden des Betrachters zu wirken; denn diese Linienführung solle gemeinsam mit den übrigen Karosserieteilen einen ästhetischen Gesamteindruck ergeben (BGH, GRUR 1987, 519 -Kotflügel).

    Denn diese Wirkung kann - wie ausgeführt - beim fertigen Gesamterzeugnis durch ein Zwischenfabrikat oder Bauteil (als Halbfertigerzeugnis) erfolgen (GRUR 1976, 261 - Gemäldewand, GRUR 1987, 519 - Kotflügel), sie kann aber auch dem Einbauteil selbst zukommen.

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

    Diese Gestaltungen sind geschmacksmusterfähig im Sinne des § 1 GeschmMG a.F., da sie sich auf selbständig verkehrsfähige Erzeugnisse beziehen, die bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Umstand, dass die Fassaden- oder Dacheindeckungsplatten nicht bereits für sich allein auf den Geschmackssinn wirken, sondern ihre eigene ästhetische Wirkung in einem Verlegeverbund entfalten sollen, steht der Musterfähigkeit nicht entgegen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl. 1997, § 1 Rdn. 12).

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95

    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).
  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Die Frage, ob der als Muster angemeldete Teil eines Messers, nämlich der Griff nebst Kropf, einen selbständig schutzfähigen Gegenstand darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518 f. - Kotflügel), ist vom Berufungsgericht nicht erörtert worden; sie kann auch dahingestellt bleiben, da ein Geschmacksmusterschutz letztlich zu versagen ist.
  • LG Köln, 16.01.2018 - 31 O 499/14

    Designverletzung; Schieferplatten

    Diese Gestaltungen sind geschmacksmusterfähig im Sinne des § 1 GeschmMG a.F., da sie sich auf selbstständig verkehrsfähige Erzeugnisse beziehen und bestimmt und geeignet sind, auf den Formen- und Farbensinn des Betrachters zu wirken (vgl. BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Umstand, daß die Fassaden- oder Dacheindeckungsplatten nicht bereits für sich allein auf den Geschmackssinn wirken, sondern ihre eigene ästhetische Wirkung in einem Verlegeverbund entfalten sollen, steht der Musterfähigkeit nicht entgegen (vgl. dazu auch BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

  • LG Düsseldorf, 30.04.2015 - 14c O 183/13

    Verletzung des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters des

    Der BGH erkennt ebenfalls in ständiger Rechtsprechung die grundsätzliche Schutzfähigkeit von äußeren Ersatzteilen an (BGH GRUR 1987, 518 f. - Kotflügel, zum alten deutschen Geschmacksmusterrecht).
  • LG Köln, 09.05.2017 - 31 O 259/15
    Der Bundesgerichtshof hat zur Designfähigkeit eines für ein Automobil bestimmten Kotflügels ausgeführt, daß es nicht darauf ankomme, ob der Kotflügel dazu bestimmt sei, für sich allein auf den Geschmackssinn zu wirken (BGH, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

    Der Bundesgerichtshof hat die damaligen Anforderungen vor dem Hintergrund der Abgrenzung zur urheberrechtlichen eigenschöpferischen Werkqualität gleichwohl auch nach alter Rechtslage nicht zu hoch angesetzt und Geschmacksmusterschutz etwa für Kotflügel grundsätzlich bejaht (BGH, GRUR 1987, 518 - Kotflügel).

  • BPatG, 11.07.2019 - 30 W (pat) 812/16

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Kühlergrill für Fahrzeuge" -

  • OLG Hamburg, 25.11.2004 - 5 U 149/03

    Geschmacksmusterfähigkeit von LKW-Ersatzteilen

  • OLG Köln, 23.10.1992 - 6 U 65/92

    Regalsystem; Geschmacksmusterfähigkeit

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