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   BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04   

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https://dejure.org/2008,6775
BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04 (https://dejure.org/2008,6775)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - X ZR 47/04 (https://dejure.org/2008,6775)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - X ZR 47/04 (https://dejure.org/2008,6775)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Patentanspruchs in Bezug auf "Das HOESCH Sektionaltor-Element"; Anforderungen an den erfinderischen Gehalt für die Erteilung eines Patentanspruchs

  • Judicialis

    PatG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 3
    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels Schutzfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Die zulässigerweise im Berufungsverfahren beigetretene (Sen. Urt. v. 21.6.2005 - X ZR 151/01; RG GRUR 1938, 844 - Nebenintervention) Streithelferin ist streitgenössische Nebenintervenientin (Sen. Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60, 65 - Sammelhefter II; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 3. Aufl. 2008 Rdn. 110).
  • BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05

    Sektionaltor

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Die Klägerin hat das Streitpatent sowie das auf dessen Priorität beruhende europäische Patent 304 642 mit der Nichtigkeitsklage angegriffen; hinsichtlich des letzteren wurde das Verfahren vom Bundespatentgericht abgetrennt (die diesbezügliche, sechs verbundene Verfahren betreffende Entscheidung, mit der das europäische Patent wegen unzulässiger Erweiterung und wegen fehlender Schutzfähigkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde, ist in BPatGE 49, 84 und BlPMZ 2006, 212 veröffentlicht; das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen X ZR 115/05 beim Senat anhängig).
  • BGH, 11.11.2003 - X ZR 61/99

    Teilweise Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zur Ausführung

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Da die Patentansprüche 12 bis 14 nicht mehr angegriffen werden, bleibt es bei ihnen sowie bei den nachgeordneten Patentansprüchen 17, 18 und 19, soweit sie auf Patentansprüche 12 bis 14 rückbezogen sind, bei ihrer Rückbeziehung auf Patentanspruch 1 in seiner erteilten Fassung (vgl. BGH, Urt. v. 24.6.1960 - I ZR 109/55, Liedl 1959/60, 395, 410 - Schwingungswalze; BGH, Urt. v. 11.11.2003 - X ZR 61/99, Schulte-Kartei, PatG 81-85, Nr. 318 - Mikroabschaber, Umdruck S. 9).
  • BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Die Klägerin hat das Streitpatent sowie das auf dessen Priorität beruhende europäische Patent 304 642 mit der Nichtigkeitsklage angegriffen; hinsichtlich des letzteren wurde das Verfahren vom Bundespatentgericht abgetrennt (die diesbezügliche, sechs verbundene Verfahren betreffende Entscheidung, mit der das europäische Patent wegen unzulässiger Erweiterung und wegen fehlender Schutzfähigkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde, ist in BPatGE 49, 84 und BlPMZ 2006, 212 veröffentlicht; das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen X ZR 115/05 beim Senat anhängig).
  • BGH, 12.11.2002 - X ZR 118/99

    Zulässigkeit einer Patent-Nichtigkeitsklage; Patentfähigkeit einer Erfindung

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Dass das Streitpatent möglicherweise nach Art. 11 § 8 Abs. 1 IntPatÜG seine Wirkung verloren hat, steht der Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage schon deshalb nicht entgegen, weil die Klägerin aus dem Streitpatent in Anspruch genommen worden ist (vgl. Sen. Urt. v. 12.11.2002 - X ZR 118/99, Schulte-Kartei, PatG 81-85, Nr. 310 - Knochenschraubensatz, Umdruck S. 7; Keukenschrijver, aaO Rdn. 81).
  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Die zulässigerweise im Berufungsverfahren beigetretene (Sen. Urt. v. 21.6.2005 - X ZR 151/01; RG GRUR 1938, 844 - Nebenintervention) Streithelferin ist streitgenössische Nebenintervenientin (Sen. Urt. v. 16.10.2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60, 65 - Sammelhefter II; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 3. Aufl. 2008 Rdn. 110).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Ihr Beitritt ist wirksam, weil sie ein ausreichendes rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin dargetan hat, denn ihre Rechtsvorgängerin hat möglicherweise patentverletzende Sektionaltore an eine C. BV geliefert, die deshalb von der Beklagten vor dem Landgericht Mannheim gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und der Rechtsvorgängerin der Streithelferin den Streit verkündet hat (vgl. Sen. Beschl. v. 30.5.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - landwirtschaftliches Ladegerät, Gebrauchsmustersache; Sen. Urt. v. 1.4.1965, GRUR 1966, 141 - Ia ZR 218/63, Stahlveredlung, zum Rechtsschutzbedürfnis nach Erlöschen des Patents; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 81 PatG Rdn. 8; Keukenschrijver, aaO Rdn. 110).
  • BGH, 01.04.1965 - Ia ZR 218/63

    Stahlveredelung - Desoxydation mit Aluminium oder einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04
    Ihr Beitritt ist wirksam, weil sie ein ausreichendes rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin dargetan hat, denn ihre Rechtsvorgängerin hat möglicherweise patentverletzende Sektionaltore an eine C. BV geliefert, die deshalb von der Beklagten vor dem Landgericht Mannheim gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und der Rechtsvorgängerin der Streithelferin den Streit verkündet hat (vgl. Sen. Beschl. v. 30.5.1967 - Ia ZB 24/65, GRUR 1968, 86 - landwirtschaftliches Ladegerät, Gebrauchsmustersache; Sen. Urt. v. 1.4.1965, GRUR 1966, 141 - Ia ZR 218/63, Stahlveredlung, zum Rechtsschutzbedürfnis nach Erlöschen des Patents; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 81 PatG Rdn. 8; Keukenschrijver, aaO Rdn. 110).
  • BGH, 15.09.2009 - X ZR 115/05

    Sektionaltor

    Letzteres hat der Bundesgerichtshof auf Antrag der hiesigen Klägerin zu 4 mit Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 47/04 im Umfang seiner Patentansprüche 1 bis 11, 15, 16 sowie seiner Patentansprüche 17, 18 und 19, soweit letztere nicht unmittelbar oder mittelbar auf die Patentansprüche 12 bis 14 rückbezogen sind, für nichtig erklärt.

    P. G. , Institut für Produktionstechnik und Umformmaschinen der Technischen Universität D. , erstelltes Gutachten, welches bereits in dem Verfahren X ZR 47/04 vorgelegt worden ist, erneut eingereicht.

    Vielmehr lag es für den Fachmann, bei dem es sich - wie bereits hinsichtlich des parallelen deutschen Patents 37 26 699 durch den Senat festgestellt worden ist (Sen.Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 47/04, Umdruck Tz. 25) - um eine als Ingenieur auf Fachhochschul- oder entsprechendem Niveau ausgebildete Person mit einem Abschluss auf dem Gebiet des Maschinenbaus oder des Bauingenieurswesen mit einigen Jahren einschlägiger Erfahrung handelt, zum Prioritätszeitpunkt nahe, die aus der US-Patentschrift 2 372 792 (D 40) bekannten Paneele mit konvexen und konkaven Oberflächenbereichen an den Stirnseiten statt ansonsten aus Holz doppelschalig als Blechschalen auszubilden, wobei sich die Oberflächenbereiche an der die Torblatt-Außenseite aufweisenden Blechschale befinden, und die beiden Blechschalen mittels einer zwischen diesen vorgesehenen Ausschäummasse miteinander verbunden sind.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 zu dem mit dem hiesigen Hilfsantrag identischen Unteranspruch 16 des deutschen Patents 37 26 699 ausgeführt hat, erfasst der durch Patentanspruch 1 in der mit dem Hilfsantrag verteidigten Fassung begründete Schutz mit den nicht in der vorgenannten US-amerikanischen Druckschrift offenbarten Merkmalen letztlich nur einen Ausschnitt des allgemeinen Prinzips, einen fixierten Dichtlappen durch den Bewegungsvorgang mitzunehmen und dabei als Dichtung einzusetzen (vgl. Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 47/04, Umdruck, S. 22 f.).

  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der - von der dafür angeführten Zitatstelle (Kühnen in Schulte, PatG, 7. Aufl., Rn. 134 zu § 81, ebenso in der 8. Aufl. Rn. 133, abweichend noch die 6. Aufl. Rn. 131 f.) nicht gedeckten und in der Literatur kritisierten (Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 4. Aufl. Rn. 230; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 47/04 Rn. 22) - Auffassung des Patentgerichts, ein Patent sei ohne weitere Prüfung für nichtig zu erklären, wenn es im Nichtigkeitsverfahren ausschließlich mit Patentansprüchen verteidigt werde, die unzulässige Änderungen aufweisen.
  • LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 326/06

    Garagensektionaltor

    Gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts ist beim Bundesgerichtshof ein Nichtigkeitsberufungsverfahren unter dem Aktenzeichen X ZR 47/04 anhängig, das derzeit noch nicht entschieden ist.

    Die Beklagten beantragen, Klageabweisung, hilfsweise, den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen X ZR 47/04 anhängigen Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Bundespatentgerichts vom 6. November 2003 (Aktenzeichen 2 Ni 10/02) auszusetzen.

  • BPatG, 26.09.2017 - 1 Ni 3/17

    Antrag auf Nichtigerklärung des europäischen Patents "Schienenfahrzeug"

    Im Fall der unzulässigen Beschränkung und Nichtverteidigung des Streitpatents in seiner erteilten Fassung ist bisher die strittige Frage, ob bei der weiteren Prüfung das Patent in seiner erteilten Fassung zugrunde zu legen ist (vgl. zum Meinungsstand: Busse, PatG, 8. Aufl., § 82, Rdn. 82ff, wobei diese Frage stets die Fälle betraf, in denen das Streitpatent ausschließlich durch unzulässige Beschränkungen enthaltende Haupt- und Hilfsanträge verteidigt wurde), vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden [im Urteil vom 16.12.2008, Az.: X ZR 47/04, äußerte sich der BGH nur beiläufig ("auf den... zurückzugreifen sein könnte...")].
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