Rechtsprechung
BGH, 17.01.1991 - I ZR 134/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gültigkeit des Aufrechnungsvertrags - Nichtbestand einer Forderung - Rechtsgültig scheinende Forderung - Nachnahmebetragserhebung - Frachtführer - Forderungsverechnung mit Nachnahmebetrag - Spediteurkunde
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 387; HGB § 407
Anspruch des Spediteurkunden auf Herausgabe eines Nachnahmebetrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 387; HGB § 407
Aufrechnungsvertrag bei Nichtbestehen einer Forderung; Vereinbarungen zwischen Spediteur und Frachtführer durch Verrechnung mit einem Nachnahmebetrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 744
- MDR 1991, 953
- VersR 1991, 1079
- WM 1991, 1122
- BB 1991, 1081
- DB 1991, 1451
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96
Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des …
Ist somit eine Aufrechnungsvereinbarung zugrunde zu legen, so ist eine solche zwar gegenüber der einseitigen Aufrechnung mit gewissen Erleichterungen verbunden (vgl. dazu BGHZ 94, 132, 135), aber unverzichtbar ist auch hier, daß die von den Vertragsschließenden angenommenen Forderungen tatsächlich bestehen; soweit das nicht der Fall ist, ist der Vertrag unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1991 I ZR 134/89 NJW-RR 1991 744;… Palandt/Heinrichs BGB 56. Aufl. § 387 Rdn. 20;… MünchKomm/v. Feldmann 3. Aufl. § 387 Rdn. 31 f.).