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   BGH, 17.01.2019 - AK 58/18   

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https://dejure.org/2019,3289
BGH, 17.01.2019 - AK 58/18 (https://dejure.org/2019,3289)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2019 - AK 58/18 (https://dejure.org/2019,3289)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - AK 58/18 (https://dejure.org/2019,3289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus in einem Verfahren eines Leiters einer PKK-Einheit wegen Mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Dringender Tatverdacht gegen einen sich zu der ...

  • rewis.io

    Haftprüfung bei Untersuchungshaft gegen Mittäter einer gewaltsamen Entführung: Tatbeteiligung eines ortsabwesenden Mittäters an gemeinschaftlicher Körperverletzung; Zusammentreffen von Tatbestandsvarianten; Ausnutzen einer Bemächtigungs- oder Entführungslage; ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Haftprüfung bei Untersuchungshaft gegen Mittäter einer gewaltsamen Entführung: Tatbeteiligung eines ortsabwesenden Mittäters an gemeinschaftlicher Körperverletzung; Zusammentreffen von Tatbestandsvarianten; Ausnutzen einer Bemächtigungs- oder Entführungslage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Indem dieser das Fahrzeug nicht verlassen konnte, hatten sie die physische Herrschaft über ihn erlangt, die ihn an einer freien Bestimmung über sich selbst hinderte (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604 mwN).

    Somit stehen alle Straftaten, die der Schaffung und Aufrechterhaltung der Bemächtigungslage dienten und in deren Ausnutzung zunächst zu einem Nötigungsversuch und schließlich zu einer Erpressung bzw. Wegnahme (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604 f.) begangen wurden, in Tateinheit zueinander, auch wenn sie zu verschiedenen Zeitpunkten ausgeführt wurden und auf unterschiedliche Tatentschlüsse zurückgehen.

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Die Mitangeschuldigten entführten den Geschädigten in Ausführung des gemeinsam mit dem Angeschuldigten gefassten Tatplans, indem sie ihn in ihr Fahrzeug zerrten und unter Schlägen zur Gaststätte verbrachten, so dass er bereits während dieser Fahrt dem ungehemmten Einfluss der Angeschuldigten ausgesetzt war (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 1/94, BGHSt 40, 350, 359).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 165/16

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, juris Rn. 4; vom 26. Juli 2017 - 3 StR 165/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.10.1999 - 4 StR 312/99

    Landfriedensbruch (Besonders schwerer Fall); Strafzumessungsregel; Qualifikation;

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Für eine gemeinschaftliche Körperverletzung ist es nicht erforderlich, dass jeder der Beteiligten eigenhändig an der Körperverletzungshandlung teilnimmt; auch kann ein Beteiligter (orts-)abwesend sein, vorausgesetzt, dass mindestens zwei weitere Tatgenossen dem Opfer gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 4 StR 312/99, NStZ 2000, 194, 195).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • BGH, 10.05.2012 - 3 StR 68/12

    Beteiligung an einer gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung durch nicht

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Ob ein in diesem Sinne Abwesender Tatbeteiligter der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung anderer ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Mittäterschaft, der Anstiftung oder der Beihilfe (BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 3 StR 68/12, juris Rn. 4; vom 26. Juli 2017 - 3 StR 165/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 05.10.1993 - 1 StR 376/93

    Einschränkende Auslegung des Tatbestands der Geiselnahme (Entführen oder das

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Somit fiel die zur Entführung notwendige Ortsveränderung mit dem Sich-Bemächtigen bereits zeitlich zusammen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1993 - 1 StR 376/93, BGHSt 39, 330, 332 f.; zum Verhältnis von Entführen und Sich-Bemächtigen vgl. LK/Schluckebier, StGB, 12. Aufl., § 239a Rn. 15), so dass sich beide Begehungsweisen - das Entführen und das Sich-Bemächtigen - überschneiden.
  • BGH, 08.02.2018 - AK 3/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Auszug aus BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
    Für die Anschläge besteht auch kein Rechtfertigungsgrund nach Völkervertrags- oder Völkergewohnheitsrecht (BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 3 StR 265/13, NStZ-RR 2014, 274 f.; vom 8. Februar 2018 - AK 3/18, NStZ-RR 2018, 106).
  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18
    vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 -, juris, Rn. 24, und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Beschluss vom 11. September 2018 - 10 ZB 18.437 -, juris, Rn. 8; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Januar 2017 - 3 A 77/16 -, juris, Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 2. März 2016 - 11 S 1389/15 -, juris, Rn. 34 ff., und vom 13. Januar 2016 - 11 S 889/15 -, juris, Rn. 73 ff.; siehe ferner aus der strafgerichtlichen Rechtsprechung: Bundesgerichtshof (BGH), Beschlüsse vom 17. Januar 2019 - AK 58/18 -, juris, Rn. 19, und vom 15. November 2018 - AK 46/18 -, juris, Rn. 12.
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23

    Konkurrenzen (besonders schwerer Raub; Freiheitsberaubung; erpresserischer

    Dies hat zur Folge, dass die während des erpresserischen Menschenraubs begangenen Taten insgesamt mit diesem in Tateinheit stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03, aaO; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - AK 58/18, juris Rn. 33; MK-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 239a Rn. 88).
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