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   BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58   

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https://dejure.org/1959,6409
BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58 (https://dejure.org/1959,6409)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1959 - 1 StR 683/58 (https://dejure.org/1959,6409)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1959 - 1 StR 683/58 (https://dejure.org/1959,6409)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58
    Die angeblich unzureichende Befragung des Zeugen Sc. durch, die Strafkammer kann der Angeklagte nicht rügen (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58
    Daß sie das nicht getan hat, beschwert jedoch den Angeklagten ebensowenig wie die möglicherweise zu weitgehende Annahme von Fortsetzungszusammenhang überhaupt (vgl. BGHSt 2, 163; BGH 1 StR 573/57 vom 10. Dezember 1957).
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58
    Das Landgericht hat im übrigen weder verkannt, daß das vollendete Verbrechen nach § 175 a Nr. 3 StGB die Erfüllung des Grundtatbestandes des § 175 StGB, also gleichgeschlechtliche Unzuchtshandlungen "von einer gewissen Stärke und Dauer" (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]), voraussetzt, noch, daß eine Verführung nicht allein um deswillen angenommen werden kann, weil der Partner ein Minderjähriger ist und der Erwachsene mit den unzüchtigen Handlungen beginnt .
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58
    In der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Senat hat der Verteidiger unter Hinweis auf BGHSt 1, 20 hervorgehoben, daß, wenn schon nicht sämtliche Verfehlungen des Angeklagten eine fortgesetzte Tat bildeten, zumindest Tateinheit zwischen den in den Fällen Sc. (2), H. (4), Ki. (7) und P. (8) angenommenen fortgesetzten Straftaten vorliege; denn Sc. habe je einmal an dem Unzuchtstreiben des Angeklagten mit H. (Fall 4 b) und mit Pütz (Fall 8), und H. einmal an dem Unzuchtstreiben des Beschwerdeführers mit Ki. (Fall 7 b) teilgenommen.
  • BGH, 10.12.1957 - 1 StR 573/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1959 - 1 StR 683/58
    Daß sie das nicht getan hat, beschwert jedoch den Angeklagten ebensowenig wie die möglicherweise zu weitgehende Annahme von Fortsetzungszusammenhang überhaupt (vgl. BGHSt 2, 163; BGH 1 StR 573/57 vom 10. Dezember 1957).
  • EKMR, 19.07.1968 - 2465/65

    X. contre l'AUTRICHE

    L'intéressé dit que dans une affaire semblable, dans laquelle l'enregistrement aurait été effectué sans l'aide de la police, la Cour Fédérale de Justice (Allemagne) a estimé que l'utilisation de la bande comme moyen de preuve était inadmissible (arrêt du 14 juin 1960, 1 StR 683/58, dans NJW 1960, p. 1580 suiv.).
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