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BGH, 17.03.1961 - 4 StR 64/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von drei Jahren - Rechtmangel im Schuldspruch zum Nachteil des Angeklagten - Vollendeter Betrug bei Veranlassung des Opfers zu Unterzeichnung einer Bürgschaftserklärung durch unrichtige Angabe über die Leistung einer ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
Auszug aus BGH, 17.03.1961 - 4 StR 64/61
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß der Betrugstatbestand nur dann verwirklicht wird, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten, die der Täter in der Absicht veranlaßt, sich zu Unrecht zu bereichern, die Vermögensschädigung unmittelbar herbeiführte (vgl. BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]. - RG, 10.03.1942 - 1 D 442/41
1. Die Aufklärungspflicht verbietet es dem Gericht, einen Angeklagten im Urteil …
Auszug aus BGH, 17.03.1961 - 4 StR 64/61
Daß der vom Täter verursachte Irrtum den alleinigen Anlaß zu der Vermögensverfügung bildet, ist ebenfalls nicht notwendig; es reicht aus, wenn er mit ursächlich war (RGSt 76, 82, 86).
- BGH, 27.10.1961 - 4 StR 331/61
Rechtsmittel
Wäre dem so, dann könnte S. wegen der dritten Darlehensaufnahme nicht verurteilt werden (vgl. BGH 4 StR 64/61 vom 17. März 1961).