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BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72 |
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- Wolters Kluwer
"Billigkeit" der Honorarhöhe für eine Finanztransaktion - Zur Aufhebung einer Nachlasspflegschaft - Bevollmächtigung eines Dritten zur Geschäftsführung - Vermögensverwaltung des Erblassers - Anforderungen an die Verkaufshandlungen im Hinblick auf einen Majoritätspakt
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- BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64
Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Zu dieser letzteren Gruppe gehört die Vermögensverwaltung, wie der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im einzelnen in BGHZ 46, 268, 271 ausgeführt hat (vgl. auch BGHZ 53, 394, 396; BGH…, Urteil vom 29. September 1969 - VII ZR 108/67, WM 1969, 1360, 1361 und Schumann/Geißinger BRAGebO 2. Aufl. § 1 Rz. 46, Anh. § 1 Rz. 205 ff).Bei der Berechnung der Vergütung können die für die Vergütung von Testamentsvollstreckern entwickelten Richtsätze einen Anhalt bieten (BGHZ 46, 268, 274;… vgl. auch Schumann/Geißinger a.a.O. Anh. § 1 Rz. 3 ff, 14 und 213, sowie Möhring, Vermögensverwaltung in Vormundschafts- und Nachlaßsachen, 5. Aufl. S. 359).
Mindert man die oben errechnete Vergütung des Beklagten um die für die Hilfskraft gemachten Aufwendungen (BGHZ 46, 268, 275), so beläuft sich das danach verbleibende "reine" Honorar von etwa 51.300,- DM rechnerisch auf rund 7, 9 % des vom Beklagten bei der Veräußerung des Majoritätspakets und der Abstoßung der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft für die Erblasserin erzielten Gewinnes von mindestens 650.000,- DM.
- BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
In solchen Fällen wird auch bei Testamentsvollstreckungen ein Vergleich mit dem Gehalt eines leitenden Angestellten oder auch, wie es der Beklagte getan hat, eine Beteiligung des Verwalters an dem erzielten Gewinn als angemessen angesehen (BGH Urt. vom 28.11.1962 - V ZR 225/60 - MDR 1963, 293 und Möhring a.a.O. S. 361, beide unter Hinweis auf LG Hamburg MDR 1959, 761, 762).Diese kann sich, wobei diese Faktoren auch zusammentreffen können, insbesondere aus der Schwierigkeit, der Ungewöhnlichkeit, dem Umfang und der Dauer der Geschäftsbesorgung sowie der Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und schließlich auch der Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit ergeben (BGH MDR 1963, 293).
Ein solcher Anteil am Gewinn des Geschäftsherrn ist jedenfalls bei einer umfangreichen, komplizierten und dem Auftraggeber erhebliche Vorteile bringenden, für den Vermögensverwalter aber risikoreichen Vermögensverwaltung, wie sie aus den schon genannten Gründen hier in Rede steht, als Honorar für den Vermögensverwalter nicht unangemessen (vgl. dazu die schon erwähnte Entscheidung BGH MDR 1963, 293 und Möhring a.a.O. S. 361).
- BGH, 29.09.1969 - VII ZR 108/67
Festsetzung einer Vergütung bei fehlender Vereinbarung
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Zu dieser letzteren Gruppe gehört die Vermögensverwaltung, wie der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im einzelnen in BGHZ 46, 268, 271 ausgeführt hat (vgl. auch BGHZ 53, 394, 396; BGH, Urteil vom 29. September 1969 - VII ZR 108/67, WM 1969, 1360, 1361 und Schumann/Geißinger BRAGebO 2. Aufl. § 1 Rz. 46, Anh. § 1 Rz. 205 ff).
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 265/63
Berechnung der Vergütung für Erstattung eines Gutachtens
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Da es sich um die Bestimmung einer "Gegenleistung" in §§ 316, 315 BGB handelt, ist stets auch wesentlich, ob das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zu dem steht, was sein Schuldner auf Grund der Bemühungen des Gläubigers erlangt hat (BGH, Urteil vom 29.11.1965 - VII ZR 265/63 - NJV 1966, 539, 540). - BGH, 09.04.1970 - VII ZR 146/68
"Berufstätigkeit des Rechtsanwalts" (§1 Abs. 1 BRAGebO)
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Zu dieser letzteren Gruppe gehört die Vermögensverwaltung, wie der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im einzelnen in BGHZ 46, 268, 271 ausgeführt hat (vgl. auch BGHZ 53, 394, 396; BGH…, Urteil vom 29. September 1969 - VII ZR 108/67, WM 1969, 1360, 1361 und Schumann/Geißinger BRAGebO 2. Aufl. § 1 Rz. 46, Anh. § 1 Rz. 205 ff). - BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es allein darauf an, daß der Beklagte mit der Vermögensverwaltung an Stelle der Erblasserin eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art wahrgenommen hat, die sonst der Erblasserin obgelegen hätte, Gegenstand seiner Tätigkeit also eine Geschäftsbesorgung gewesen ist (BGHZ 45, 223, 228). - BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62
Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs; …
Auszug aus BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72
Ob die Höhe einer Vergütung der "Billigkeit" entspricht, also angemessen ist, erfordert eine Prüfung und Abwägung der objektiven wirtschaftlichen Interessenlage der Vertragspartner (BGHZ 41, 271, 279), insbesondere danach, welche Bedeutung die Arbeit hatte, deren angemessener Gegenwert ermittelt werden soll.