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BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer Brandstiftung - Beurteilung eines Gebäudes als ein Gebäude, das zur Wohnung von Menschen dient - Voraussetzungen für das vorliegen des Tatbestandsmerkmals "in Brand setzen"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 433
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86
Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils
Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
So ist ein einheitliches Gebäude etwa dann anzunehmen, wenn die in Rede stehenden Baulichkeiten ein gemeinsames Treppenhaus (BGHSt 34, 115, 120), einen gemeinsamen Flur oder ineinandergehende Räume (…BGH GA 1969, 118, 119) besitzen; andererseits kann gegen die Einheitlichkeit des Gebäudes das Vorhandensein einer Brandmauer, besonderer Brandschutzvorkehrungen oder einer nur ausnahmsweise, unter Beseitigung besonderer Schutzvorrichtungen benutzbaren Verbindung sprechen (BGHSt 35, 283, 286). - BGH, 10.05.1988 - 4 StR 118/88
Inbrandsetzen eines nicht zum Aufenthalt von Menschen dienenden Teils eines …
Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
So ist ein einheitliches Gebäude etwa dann anzunehmen, wenn die in Rede stehenden Baulichkeiten ein gemeinsames Treppenhaus (BGHSt 34, 115, 120), einen gemeinsamen Flur oder ineinandergehende Räume (…BGH GA 1969, 118, 119) besitzen; andererseits kann gegen die Einheitlichkeit des Gebäudes das Vorhandensein einer Brandmauer, besonderer Brandschutzvorkehrungen oder einer nur ausnahmsweise, unter Beseitigung besonderer Schutzvorrichtungen benutzbaren Verbindung sprechen (BGHSt 35, 283, 286). - BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86
Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"
Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
Der Brand muß sich auf solche Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlich sind (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3). - BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90
Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere …
Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
Darüberhinaus ist es erforderlich, die Deckenverkleidung, die "teilweise heruntergebrannt" war (UA S. 10 Zeilen 2-3), des näheren, gegebenenfalls unter Verweisung auf den Inhalt der Lichtbildmappe (vgl. Bild 17 der Mappe I), zu beschreiben, damit deutlich wird, ob es sich bei dieser Deckenverkleidung um einen Gebäudebestandteil gehandelt hat (vgl. dazu: BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 S. 2). - BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87
Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung
Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91
Der Brand muß sich auf solche Teile des Gebäudes erstrecken, die für dessen bestimmungsmäßigen Gebrauch wesentlich sind (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1, 3).
- BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01
Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen …
Im übrigen erscheint auch fraglich, ob der Schwelbrand der Platte überhaupt das Fortbrennen und Niederbrennen des ganzen Gebäudes ermöglicht hätte (vgl. angenommen werden könne (vgl. BGHSt 34, 115, 120; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 2, 7; § 306 a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 2;… BGH GA 1969, 118 f.). - BGH, 22.05.2001 - 3 StR 140/01
Schwere Brandstiftung (Merkmal: "zum Wohnen von Menschen dient")
Ausschlaggebend ist vielmehr die bauliche Beschaffenheit, insbesondere ob zwischen den Bauteilen eine Verbindung, beispielsweise durch ein gemeinsames Treppenhaus, einen gemeinsamen Flur oder ineinander übergehende Räume besteht (BGHSt 35, 283, 285 f.; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 7). - BGH, 15.09.2010 - 2 StR 236/10
(Besonders) schwere Brandstiftung (Räumlichkeit, in der sich Menschen zur Tatzeit …
Insoweit genügt es nicht, wenn eine Räumlichkeit "angebaut" ist, unmittelbar angrenzt oder sich in räumlicher Nähe befindet (BGHSt 35, 283, 285; BGH NStZ 1991, 433).
- BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen eines Gebäudes; teilweise Zerstörung eines …
Dies setzte voraus, dass es sich bei der in Brand geratenen Deckenverkleidung um einen wesentlichen Gebäudebestandteil gehandelt hat (…vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4; § 306 Abs. 1 Nr. 1 Inbrandsetzen 1 und 2; BGH NStZ 1991, 433). - LG Bamberg, 25.07.2019 - 63 KLs 1105 Js 20586/18
Brandstiftung mit Todesgefahr
Gegen ein einheitliches Gebäude kann das Vorhandensein einer Brandmauer, besonderer sonstiger Brandschutzvorschriften oder einer nur ausnahmsweise, unter Beseitigung besonderer Schutzvorrichtungen benutzbaren Verbindung sprechen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 15.09.2010, Az. 2 StR 236/10, NStZ 2011, 214, bei juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 17.04.1991, Az. 2 StR 52/91, NStZ 1991, 433, bei juris Rn. 7, jeweils m.w.N.). - BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93
Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis - …
Ein Schuldspruch aus § 306 Nr. 2 StGB hätte ergänzender Feststellungen zur Belegenheit der Gaststätte bedurft, insbesondere ob es sich bei dem Gebäude um ein gemischt genutztes Objekt handelte (…vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 1, 2, 3) oder ob die Gaststätte so mit einem weiteren bewohnten Gebäude verbunden war, daß beide Baulichkeiten ein einheitliches Gebäude bildeten (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 7). - LG Bonn, 17.08.2020 - 21 KLs 27/19 Denn "in Brand gesetzt" ist ein Gebäude nur, wenn es in einer Weise vom Feuer erfasst wird, dass es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (siehe etwa BGH, Urt. V. 17.04.1991, 2 StR 52/91, …