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   BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10   

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https://dejure.org/2010,1550
BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10 (https://dejure.org/2010,1550)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 26/10 (https://dejure.org/2010,1550)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10 (https://dejure.org/2010,1550)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 2 ZPO, § 11 WoEigG
    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Klage auf Ausgleich von Zahlungsrückständen aus Jahresabrechnungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 116¸WEG §§ 10, 11
    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft denkbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. gerichtlichen Geltendmachung von Beitragsforderungen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eines ihrer Mitglieder

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der WEG gegen einzelne Eigentümer sichert (im allgemeinen Interesse liegenden) Bestand der Eigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bedürftiger Wohnungseigentümergemeinschaft kann Prozesskostenhilfe bewilligt werden; § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft; gerichtliche Geltendmachung von Wohngeldforderung durch WEG

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Klage auf Ausgleich von Zahlungsrückständen aus Jahresabrechnungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Klage auf Ausgleich von Zahlungsrückständen aus Jahresabrechnungen

  • RA Kotz

    WEG - Anlage: Klage wegen Beitragsforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. gerichtlichen Geltendmachung von Beitragsforderungen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen eines ihrer Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe für WEG gewährt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für WEG

  • rechtspflegerforum.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann Prozesskostenhilfe verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Wohnungseigentümergemeinschaft Prozesskostenhilfe erhalten? (IMR 2010, 449)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2814
  • MDR 2010, 1076
  • NZM 2010, 586
  • ZMR 2010, 780
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10
    Die in § 11 WEG normierte Unauflöslichkeit und Insolvenzunfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft zeigt, dass - anders als bei juristischen Personen (BVerfGE 35, 348, 356) - die Rechtsordnung die Existenzberechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann anerkennt, wenn sie ihre Ziele und Aufgaben nicht aus eigener Kraft, also mit eigenen finanziellen Mitteln, verfolgen kann.
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10
    Führt dies nicht zum Erfolg, kann die Gemeinschaft - oder, wie hier, ein Wohnungseigentümer aufgrund einer Ermächtigung durch Gemeinschaftsbeschluss (Senat, BGHZ 111, 148, 150 ff.) - den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10
    Deshalb sind ihre Mitglieder verpflichtet, Beiträge entsprechend den von ihnen zu beschließenden Wirtschaftsplänen (§ 28 Abs. 1 WEG), Jahresabrechnungen (§ 21 Abs. 3 WEG) und Sonderumlagen (Senat, BGHZ 108, 44, 47) zu leisten.
  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Umfang ihrer Rechtsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) eine parteifähige Vereinigung (§ 50 Abs. 1 ZPO) im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, so dass ihr Prozesskostenhilfe unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gewährt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 6).

    c) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

    bb) Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft hingegen darlegen, dass ihr ein Kredit in der erforderlichen Höhe nicht gewährt würde und keiner der Wohnungseigentümer in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, liegen die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO vor (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Umfang ihrer Rechtsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) eine parteifähige Vereinigung (§ 50 Abs. 1 ZPO) im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, so dass ihr Prozesskostenhilfe unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gewährt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 6).

    c) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

    bb) Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft hingegen darlegen, dass ihr ein Kredit in der erforderlichen Höhe nicht gewährt würde und keiner der Wohnungseigentümer in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, liegen die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO vor (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

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