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BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung des Täters in Sicherungsverwahrung - Anforderungen an Bestimmung des Umfangs der für Gutachten erforderlichen Untersuchung - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Voraussetzungen für ...
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- BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit …
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
Die früher vom Angeklagten auf offener Straße begangenen Verbrechen des schweren Raubes und der (versuchten) räuberischen Erpressung sind erheblich im Sinne dieser Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]). - BGH, 26.11.1975 - 2 StR 604/75
Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung - Lebensgefährlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
Daß der Angeklagte nicht auch wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. UA 15 und BGH, Urteil vom 26. November 1975 - 2 StR 604/75) verurteilt worden ist, beschwert ihn nicht. - BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
§ 246 a Satz 2 StPO soll vor allem sicherstellen, daß der Sachverständige sein Gutachten auf Grund einer Untersuchung des Angeklagten abgibt (BGHSt 9, 1 ff [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
- BGH, 21.02.1968 - 3 StR 16/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten gemeinschaftlichen …
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
Diese Pflicht hat das Landgericht aber - wie ausgeführt - im vorliegenden, von dem der Entscheidung des BGH in NJW 1968, 2298 zugrunde liegenden Sachverhalt abweichenden Fall nicht verletzt. - RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34
Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche …
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
Die Bestimmung des Umfangs der zur Erstattung des Gutachtens erforderlichen Untersuchung muß und kann in der Regel der fachkundigen Beurteilung des Sachverständigen überlassen bleiben (RGSt 68, 198, 200; 68, 327, 329). - RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34
Was ist unter Vernehmung eines Arztes als Sachverständigen im Falle des § 246 a …
Auszug aus BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80
Die Bestimmung des Umfangs der zur Erstattung des Gutachtens erforderlichen Untersuchung muß und kann in der Regel der fachkundigen Beurteilung des Sachverständigen überlassen bleiben (RGSt 68, 198, 200; 68, 327, 329).