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BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, wegen sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen - Voraussetzungen für die Anordnung der Führungsaufsicht - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und ...
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 433/60
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO liegt jedoch nur dann vor, wenn die Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung andauerte (vgl. u.a. BGHSt 15, 263 ff).Diese Besonderheit, durch die sich der vorliegende Fall von denjenigen unterscheidet, die den erwähnten BGH-Entscheidungen zugrunde lagen, schließt einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO aus (vgl. BGHSt 15, 263, 264).
- BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Das genügt aber nicht für die ordnungsgemäße Erhebung einer Verfahrensbeschwerde (BGHSt 7, 162 ff). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Zwar gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 f; BGH NJW 1976, 1108 f; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - sowie Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -).
- BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Zwar gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 f; BGH NJW 1976, 1108 f; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - sowie Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -). - BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Fernhalten des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der …
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Zwar gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 f; BGH NJW 1976, 1108 f; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - sowie Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -). - BGH, 05.01.1977 - 2 StR 746/76
Entscheidung über die Vereidigung und die Entlassung einer Zeugin in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Zwar gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 f; BGH NJW 1976, 1108 f; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - sowie Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -).
- BGH, 17.06.2009 - 2 ARs 138/09
Augenscheinseinnahme während einer Vernehmung unter Ausschluss des Angeklagten …
Die Rechtsprechung des 2. Strafsenats steht der beabsichtigten Entscheidung entgegen (…vgl. u. a. BGHR StPO § 338 Nr. 5, Angeklagter 23/wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Beschluss vom 27. September 1996 - 2 StR 270/96; Beschluss vom 20. März 1991 - 2 StR 624/90; Beschluss vom 2. November 1989 - 2 StR 506/89; Beschluss vom 9. Juni 1989 - 2 StR 275/89; Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 = bei Holtz MDR 1978, 460; Beschluss vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76). - BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86
Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung …
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).Zwar bildet die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung dann keinen Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Zeuge das 16. Lebensjahr wie hier noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 aaO).
- BGH, 03.10.1985 - 1 StR 392/85
Unterrichtung des Angeklagten vor Entlassung des in seiner Abwesenheit …
Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung des Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO entfernt gehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1985, 1478; BGH StV 1984, 102; BGH NStZ 1983, 181; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460).Zwar bildet die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung dann keinen Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Zeuge das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Urt. vom 18. Januar 1978 a.a.O.).
- BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92
Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer …
Eine Ausnahme wird dann angenommen, wenn über die Vereidigung eines Zeugen verhandelt und entschieden wird, der - wie hier die Zeugin Songül K. - das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92
Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin - …
Zwar bildet die Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Vereidigung dann keinen Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 5 StPO, wenn der Zeuge - wie hier - das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, eine Vereidigung also Kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 21.04.1994 - 4 StR 182/94
Gang der Verhandlung - Antrag - Angeklagter - Abwesenheit - Absoluter …
Da der Angeklagte somit die Entscheidung über den Ausschluß der Öffentlichkeit nicht durch Anträge beeinflussen konnte, ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77, bei Holtz MDR 1978, 460). - BGH, 16.03.1982 - 1 StR 115/82
Über eine ordnungsgemäße Durchführung eines Verfahrens mit Zeugenvernehmung - …
Es liegt auch keine der Fallgestaltungen vor, bei denen mit Rücksicht auf die Wahrung der Interessen des Angeklagten davon ausgegangen werden kann, daß es sich bei dem in Abwesenheit des Angeklagten abgewickelten Verfahrensabschnitt um einen nicht wesentlichen Vorgang der Hauptverhandlung gehandelt hat (vgl. BGHSt 22, 289, 297; BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - bei Holtz MDR 1978, 460 und Urteil vom 24, Januar 1978 - 1 StR 731/77 -). - BGH, 03.08.1979 - 5 StR 248/79
Fehlende Vereidigung eines Zeugen trotz Nichtvorliegens eines Verzichts des …
Für die neue Hauptverhandlung sei vorsorglich auf BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NJW 1976, 1108 und BGH Beschluß vom 18. Januar 1978 - 2 StR 603/77 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 460 hingewiesen.