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   BGH, 18.09.2018 - 5 StR 241/18   

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https://dejure.org/2018,34171
BGH, 18.09.2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,34171)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,34171)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2018 - 5 StR 241/18 (https://dejure.org/2018,34171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 397a StPO; § 119 ZPO
    Ablehnung des Antrags auf Beistandsbestellung für die Nebenklägerin im Revisionsverfahren; Prüfung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe gesondert in jeder Instanz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 397a Abs. 1 StPO, § 397a Abs. 2 StPO, § 397a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Nebenklägers auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes für die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a Abs. 1 ; StPO § 397a Abs. 2
    Anspruch des Nebenklägers auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes für die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 5 StR 241/18
    In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1983 1 2 3 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen.
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 57/14

    Unbegründeter Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 18.09.2018 - 5 StR 241/18
    Prozesskostenhilfe kann aber nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
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