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   BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60   

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https://dejure.org/1962,5532
BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60 (https://dejure.org/1962,5532)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1962 - II ZR 213/60 (https://dejure.org/1962,5532)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1962 - II ZR 213/60 (https://dejure.org/1962,5532)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Lagervertrages - Verzicht auf ein vertragliches Pfandrecht - Verzicht auf ein gesetzliches Pfandrecht - Lagerung von Eiern - Einlagerung einer Ware - Sicherheit für den Fall der Inanspruchnahme aus einer Zollbürgschaft - Verzicht auf die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60
    Ob die Klägerin darüber hinaus sogar das Sicherungseigentum erlangt hätte (vgl. hierzu BGH NJW 1959, 1536; WM 1960, 1035, 1038), kann in diesem Verfahrensabschnitt unerörtert bleiben.
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 174/59
    Auszug aus BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60
    Ob die Klägerin darüber hinaus sogar das Sicherungseigentum erlangt hätte (vgl. hierzu BGH NJW 1959, 1536; WM 1960, 1035, 1038), kann in diesem Verfahrensabschnitt unerörtert bleiben.
  • RG, 05.06.1923 - II 323/22

    1. Zur Auslegung der §§ 325 Abs. 1 Satz 3, 323 Abs. 2, 281 BGB. 2. Inwiefern kann

    Auszug aus BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60
    Der Klägerin kann daher gegen die Beklagte sowohl ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung (§ 280 BGB) als auch ein Anspruch auf Herausgabe des von der Beklagten bei der Verwertung erzielten Erlöses (§ 281 BGB) zustehen; es steht in ihrem Belieben, welchen der beiden Ansprüche sie geltend machen will (RGZ 108, 184, 187).
  • BGH, 03.07.1961 - II ZR 96/59

    Abtretung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe eingelagerter Waren -

    Auszug aus BGH, 18.10.1962 - II ZR 213/60
    Ergänzend zur Auslegung des Berufungsgerichts mag ferner bemerkt werden, daß in der Einräumung der ausschließlichen Verfügungsmacht an die Klägerin auch die Abtretung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Auslieferung von 750 Kortons aus den Verwahrungevertrag nach § 695 BGB gesehen werden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senates vom 3. Juli 1961, II ZR 96/59, WM 1961, 888).
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