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   BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96   

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https://dejure.org/1996,2069
BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96 (https://dejure.org/1996,2069)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96 (https://dejure.org/1996,2069)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 (https://dejure.org/1996,2069)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Zulassung als Anwalt beim Oberlandesgericht (OLG) - Erfordernis der fünfjährigen anwaltlichen Tätigkeit bei erstinstanzlichen Gerichten - Verkürzung der Wartefrist für besonders befähigte Anwälte - Promotion und überdurchschnittliche Leistungen in den ...

  • Anwaltsblatt

    § 20 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 4, § 39 Abs. 3
    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1306
  • MDR 1997, 697
  • AnwBl 1998, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 56/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Sie dient dem Zweck, einen hohen Leistungsstandard unter den beim Oberlandesgericht tätigen Rechtsanwälten zu sichern (BGHZ 37, 242, 252; BGH, Beschl. v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 56/87 - BRAK-Mitt. 1988, 272).

    Daher kommen in Bezirken mit Singularzulassung auch im Interesse der Rechtspflege für besonders qualifizierte Anwälte Ausnahmen von der Regel des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO in Betracht (BGHZ 56, 381, 385; 82, 332, 336; Senatsbeschl. v. 25. April 1988, aaO.).

    Hat der Antragsteller vor allem in den juristischen Staatsprüfungen - insbesondere im zweiten Staatsexamen - deutlich überdurchschnittliche Leistungen erbracht, besteht für die Behörde in einem Land mit Singularzulassung grundsätzlich Anlaß zu überprüfen, ob eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschl. v. 25. April 1988, aaO.).

    Bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen war demzufolge die Landesjustizverwaltung auch früher schon gehalten, die Zulassung grundsätzlich zu versagen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1961 - AnwZ (B) 36/61 - EGE VII 30, 31; Beschl. v. 25. April 1988, aaO.).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 56, 220, 223; 64, 318, 323; 78, 101, 105; 90, 275, 278).

    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung und Entscheidung des Richters obliegt (BVerwGE 64, 318, 323; 90, 275, 280).

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 56, 220, 223; 64, 318, 323; 78, 101, 105; 90, 275, 278).

    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung und Entscheidung des Richters obliegt (BVerwGE 64, 318, 323; 90, 275, 280).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 56, 220, 223; 64, 318, 323; 78, 101, 105; 90, 275, 278).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Er hat jedoch angenommen, hier sei ausnahmsweise im Ergebnis nur eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers möglich (vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen BVerwGE 37, 301, 306 f; 69, 90, 94 f; 95, 15, 19).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (BVerwGE 56, 220, 223; 64, 318, 323; 78, 101, 105; 90, 275, 278).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 46.92

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte als andere Stelle für die Unterweisung von

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Er hat jedoch angenommen, hier sei ausnahmsweise im Ergebnis nur eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers möglich (vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen BVerwGE 37, 301, 306 f; 69, 90, 94 f; 95, 15, 19).
  • BGH, 01.12.1981 - KRB 5/79

    Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Daher kommen in Bezirken mit Singularzulassung auch im Interesse der Rechtspflege für besonders qualifizierte Anwälte Ausnahmen von der Regel des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO in Betracht (BGHZ 56, 381, 385; 82, 332, 336; Senatsbeschl. v. 25. April 1988, aaO.).
  • BVerwG, 05.03.1971 - VII C 75.70

    Antrag auf Änderung des Familiennamens - Zulässigkeit der Zuteilung des Namens

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Er hat jedoch angenommen, hier sei ausnahmsweise im Ergebnis nur eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers möglich (vgl. zu den entsprechenden Voraussetzungen BVerwGE 37, 301, 306 f; 69, 90, 94 f; 95, 15, 19).
  • BGH, 19.06.1993 - AnwZ (B) 11/93

    Ermessen - Landesjustizverwaltung - Zulassung - Rechtsanwalt - Verwandtschaft -

    Auszug aus BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 30/96
    Die vom Senat vor 1989 herausgearbeiteten Grundsätze zur Ausübung des Ermessens gelten daher unverändert weiter (BGH, Beschl. v. 19. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/93 - NJW 1994, 2282).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

  • BGH, 11.12.1961 - AnwZ (B) 36/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bremen - Verwandtschaft

    Der Anwaltsgerichtshof nimmt zu Recht an, daß § 20 Abs. 1 Nr. 3 BRAO - wie die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen - als Berufsausübungsvorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht; davon geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/92 - BRAK-Mitt. 1993, 220 m.w.N.; vom 21. November 1994 aaO; vom 18. November 1996 aaO).

    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, ist eine Rechtsfrage, die der uneingeschränkten Beurteilung des Richters obliegt (vgl. zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BRAO Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 - BRAK-Mitt. 1997, 126; vom 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 45/96 - vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 70/97 -).

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 70/97

    Anspruch einer Person auf Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Amtsgericht im

    Diese Bestimmung enthält nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Berufsausübungsregelung, die mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist und wegen der besondere Anbindung des Rechtsanwalts an das Gericht seiner Zulassung auch nicht gegen Art. 3 GG verstößt (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/93 - BRAK-Mitt. 1993, 220, 221; v. 18. November 1996, aaO).

    Nur falls Umstände vorliegen, die den Fall atypisch erscheinen lassen, gewährt das Gesetz Raum für eine Ermessensentscheidung (vgl. Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 30/96 - NJW 1997, 1306, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 29/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltens einer

    Die Nichtausübung des Ermessens steht dem Ermessensfehlgebrauch im Sinne des § 39 Abs. 3 BRAO gleich (vgl. Feuerich/Weyland aaO; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl. § 39 Rdn. 12) und zwingt hier schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und der Widerrufsverfügung, da es dem Richter verwehrt ist, sein Ermessen an die Stelle desjenigen des zur Sachentscheidung berufenen Organs zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 30/96, NJW 1997, 1306, 1307).
  • AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02

    5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter

    Das insbesondere dann, wenn der Anwalt darüber hinaus auf zusätzliche Leistungen verweisen konnte, die ihn für die Tätigkeit als Berufungsanwalt im Zivilrecht besonders qualifizierten (Feuerich/Braun, a.a.O., 5. Aufl., Rdn. 37, 38 m.w.N.; BGH BRAK-Mitt. 1997, 126).
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