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   BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85   

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https://dejure.org/1986,1547
BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85 (https://dejure.org/1986,1547)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - III ZR 214/85 (https://dejure.org/1986,1547)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - III ZR 214/85 (https://dejure.org/1986,1547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Berufssoldaten zur Eignungsuntersuchung der Deutschen Lufthansa - Bindung des Zivilgerichts an einstweilige Anordnung eines Verwaltungsgerichts - Eingriff in das Grundrecht auf freie Beendigung eines gewählten Berufes - Verschulden eines Beamten mit den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; SoldatenG § 46
    Erschwerung des Berufswechsels eines Berufssoldaten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 561
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 46/75

    Amtshaftungsklage wegen Verstoßes eines Landes gegen die beamtenrechtliche

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Ein hieraus sich etwa ergebender Schadensersatzanspruch, der vor die Verwaltungsgerichte gehört, läßt den im Zivilrechtsweg zu verfolgenden Amtshaftungsanspruch unberührt (Senatsurteil vom 8. Dezember 1977 - III ZR 46/75 = LM § 839 [Fd] GG Nr. 19).

    Für diese Frage kommen dem Kläger die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die bei einer Fallgestaltung, wie sie hier vorliegt, bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1977 a.a.O. und vom 3. März 1983 - III ZR 34/82 = NJW 1983, 2241, 2242) [BGH 03.03.1983 - III ZR 34/82] .

    Diese tatrichterliche Würdigung, die sich weitgehend auf die Bekundungen des damaligen Leiters der Auswahlkommission der L. stützt, kann im Revisionsrechtszug nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1977 a.a.O. unter IV 1).

    Gleichwohl durfte es davon ausgehen, daß der Kläger mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (Senatsurteil vom 8. Dezember 1977 a.a.O. unter IV 1) die Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt hätte.

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Diese Vorschrift betrifft das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht, einen gewählten Beruf frei zu beenden (BVerfGE 39, 128, 141).

    Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß (BVerfGE 39, 128, 141 ff).

    Diese Lage erforderte einen billigen Ausgleich zwischen den Interessen der Berufssoldaten an dem nach § 46 Abs. 3 Satz 1 SG grundsätzlich zulässigen und zudem grundrechtlich gewährleisteten Wechsel in einen zivilen Beruf und der Notwendigkeit, der Bundeswehr zur Sicherung der jederzeitigen Verteidigungsbereitschaft einen von ihr selbst ausgebildeten Stamm von qualifizierten und spezialisierten Berufssoldaten, insbesondere Berufsoffizieren, für eine angemessene Zeit zu erhalten (vgl. BVerfGE 39, 128, 141 f, 146).

    Sie berücksichtigt die Belange des Dienstherrn und des Berufssoldaten in einem ausgewogenen Verhältnis (BVerfGE 39, 128, 142).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Nur wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht eine Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat, kann in der Regel das Verhalten des Beamten nicht als schuldhaft bezeichnet werden (Senatsurteil BGHZ 97, 97, 107).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Es ist für die Entscheidung des Rechtsstreits auch unerheblich, ob der Gesetzgeber eine der Übereinkunft entsprechende Regelung hätte treffen können; Bedenken hiergegen könnten sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1985 - 1 BvL 25/83 - BVerfGE 69, 209, 219 zu § 37 Steuerberatungsgesetz ergeben.
  • BGH, 03.03.1983 - III ZR 34/82

    Gerichtliche Aufhebung einer Prüfungsentscheidung wegen Voreingenommenheit eines

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Für diese Frage kommen dem Kläger die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die bei einer Fallgestaltung, wie sie hier vorliegt, bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. Senatsurteile vom 8. Dezember 1977 a.a.O. und vom 3. März 1983 - III ZR 34/82 = NJW 1983, 2241, 2242) [BGH 03.03.1983 - III ZR 34/82] .
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Jeder Beamte muß die für sein Amt erforderlichen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteil vom 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 = VersR 1984, 849, 850 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Dabei ist auf die Anforderungen an die pflichtgetreuen Beamten in der in Frage stehenden konkreten Amtsstellung abzuheben (Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, im Anschluß an Bender, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., Rdn. 587, 588), hier also auf die juristisch vorgebildeten und auf Rechtsfragen des Soldatengesetzes spezialisierten Beamten des Bundesverteidigungsministeriums.
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Die Bediensteten der Beklagten hatten dem Kläger gegenüber die Amtspflicht, sich bei ihrer amtlichen Tätigkeit innerhalb der Grenzen von Recht und Gesetz zu halten (Senatsurteile BGHZ 76, 16, 29 f und vom 14. Dezember 1978 - III ZR 37/77 = NJW 1979, 642, 643).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Anlaß für die Einengung der Entlassung auf eigenen Antrag war insbesondere, daß in nicht unerheblichem Umfange Piloten der Bundeswehr zu privaten Fluggesellschaften übergewechselt waren (Begründung zum Entwurf des § 46 Abs. 4 SG i.d.F. vom 10. Januar 1968, BT-Drucks. V/1713 S. 3; BVerwGE 52, 84, 89 f).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - III ZR 214/85
    Im Amtshaftungsprozeß sind die Zivilgerichte nur an rechtskräftige Urteile über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns gebunden (Senatsurteil BGHZ 95, 28, 35 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.12.1978 - III ZR 37/77

    Baugenehmigung - Gegenleistung - Unzulässige Koppelung - Parkplatz -

  • VGH Hessen, 15.08.1984 - I OE 24/82
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann und er daran bis zur gerichtlichen Klärung der Rechtslage festhält, so kann aus der Mißbilligung seiner Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden (st.Rspr., vgl. die in BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 3, 13, 15, 18, 21, 22, 25, 26 abgedruckten Senatsentscheidungen).
  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dabei ist auf die Anforderungen an den pflichtgetreuen Beamten in der in Frage stehenden konkreten Amtsstellung abzuheben (Senatsurteil vom 18. Dezember 1986 - III ZR 214/85 - BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 3 = LM BGB § 839 (Fk) Nr. 10), hier also auf den für Fragen der Sozialversicherung ausgebildeten Angestellten und Beamten.
  • BGH, 08.06.1989 - III ZR 63/88

    Amtspflicht des Krankenhausträgers- und -personals zur Ermöglichung der

    Den schutzwürdigen Interessen des Geschädigten ist vielmehr dadurch Genüge getan, daß ihm in solchen Fällen - unterhalb der Schwelle einer völligen Beweislastumkehr - Beweiserleichterungen zustehen können, wie der Senat sie in den Urteilen vom 3. März 1983 und 22. Mai 1986 (aaO; vgl. auchSenatsurteil vom 18. Dezember 1986 III ZR 214/85 = BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Kausalität 1) zur Amtshaftung in Erwägung gezogen hat.
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