Rechtsprechung
BGH, 19.02.1951 - IV ZR 168/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 352
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 29.05.1952 - IV ZR 167/51
Gegenstand der unentgeltlichen Zuwendung bei Schenkung eines Geldbetrages zum …
Das Berufungsgericht geht nach dem Wortlaut der Begründung davon aus, dass das Grundstück zum Nachlass der Erblasserin gehört und dass den Kläger nach den vom erkennenden Senat in seinen Urteil vom 19.2.1951 - IV ZR 168/50 (NJW 1951, 352) entwickelten Grundsätzen lediglich gemäss § 667 BGB gegen die Erblasserin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung zugestanden habe. - BGH, 22.11.1968 - V ZR 28/67
Rechtsnatur von Vereinbarungen unter Ehegatten bei Erwerb eines Grundstücks und …
Diese Rechtsprechung geht dahin, daß der mit dem Erwerb des Grundstücks und der Errichtung des Hauses verfolgte Zweck der Schaffung einer Familienheimstatt deshalb keinen besonderen Zusammenschluß der Ehegatten erfordert, weil sich die Verpflichtung der Eheleute, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft ergebenden Zwecke zu fördern und sich dabei auch durch Vermögensaufwendungen zu unterstützen, bereits unmittelbar aus dem Wesen der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt (NJW 1951, 352, 353; FamRZ 1960, 58; 1965, 368; NJW 1966, 542 = FamRZ 1966, 91). - BGH, 15.06.1961 - VII ZR 47/60 In jedem Falle verpflichtet die Vereinbarung über den Erwerb für gemeinsame Rechnung den Kläger, das Eigentum zur Hälfte auf die Beklagten zu übertragen, mag ihn diese Pflicht, als geschäftsführenden Gesellschafter treffen (s. die eben angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts) oder als Beauftragten (s. dazu die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs IV ZR 168/50 vom 19. Februar 1951 = NJW 1951, 352 und IV ZR 140/59 vom 14. Oktober 1959 = WM 1960, 74).
- BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53
Rechtsmittel
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1951, 352 (…a.a.O. S. 353 Nr. 5), auf die sich die Revision in diesem Zusammenhang stützt, betrifft einen anderen Sachverhalt. - BGH, 19.03.1953 - IV ZR 122/52
Rechtsmittel
Verfehlt ist auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Februar 1951 - IV ZR 168/50 -.