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   BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68   

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https://dejure.org/1971,6579
BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68 (https://dejure.org/1971,6579)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1971 - V ZR 127/68 (https://dejure.org/1971,6579)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1971 - V ZR 127/68 (https://dejure.org/1971,6579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Grunddienstbarkeit - Anforderungen an den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten - Wirksamwerden der Verfügung einer neuen Einigung des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1971, 411
  • WM 1971, 445
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68
    Ein Rechtserwerb (hier der Grunddienstbarkeit) nach § 873 BGB setzt Einigung zwischen dem Verfügenden (hier Eheleute S. als Dienstbarkeitsbesteller) und dem Erwerber (hier Kläger zu 3)) sowie Grundbucheintragung (hier der Dienstbarkeit) voraus derart, daß der Verfügende - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall des § 878 BGB - noch im Zeitpunkt der Vollendung des Erwerbstatbestands, also im Regelfall wie hier noch im Zeitpunkt der Grundbucheintragung, verfügungsbefugt ("berechtigt") ist (Kammergericht in KGJ 37, A 289, 291/2; BayObLG 1956, 172, 177 = NJW 1956, 1279; Senatsurteil vom 30. Mai 1958 BGHZ 27, 360, 366) [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56].
  • RG, 09.07.1927 - V 97/27

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68
    Aus § 892 Abs. 2 BGB (vgl. dazu RGZ 116, 351, 354) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung zum Rangrücktritt eines Grundpfandrechts bei

    Zwar ist für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis als Grundlage der Bewilligungsbefugnis (Meikel/Böttcher, Rn. 33 zu § 19 GBO) der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich, weil erst hiermit die Rechtsänderung vollendet ist (z.B. BGH WM 1971, 445, 446).
  • LG Köln, 25.02.1981 - 11 T 123/80

    Zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ).
  • BGH, 29.02.1980 - V ZR 178/77

    Haftung für die durch die Beurkundung oder Durchführung des Vertrages

    Ein einheitlicher Vertrag in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien zwischen den einzelnen Vereinbarungen ein rechtlicher Zusammenhang besteht, wenn also die äußerlich getrennten Vereinbarungen derart voneinander abhängig sind, daß sie miteinander "stehen und fallen" (BGH DNotZ 1971, 410; 1975, 87; 1976, 685) oder nur gemeinsam gelten sollen (RGZ 97, 219, 220; 103, 295, 298) oder in gegenseitiger Abhängigkeit stehen (BGH DNotZ 1971, 411).
  • OLG Köln, 27.08.1980 - 2 Wx 26/80

    Keine Anwendung des § 878 BGB bei Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem

    Es gilt der Grundsatz, daß dann, wenn ein Verfügungsgeschäft außer der Willenserklärung noch weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen hat, die erst später eintreten, die Verfügungsbefugnis noch zur Zeit des Eintritts des letzten Tatbestandsmerkmals gegeben sein muß, also bei Grundstücksverfügungen grundsätzlich noch zur Zeit der der Einigung nachfolgenden Eintragung (vgl. 2.8. BGH NJW 58, 1288 und WM 71, 445 = DNotZ 1971, 411 ).
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