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   BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13   

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https://dejure.org/2015,8173
BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13 (https://dejure.org/2015,8173)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - V ZB 200/13 (https://dejure.org/2015,8173)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - V ZB 200/13 (https://dejure.org/2015,8173)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 70 Abs. 2 FamFG, § 62 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62; FamFG § 70 Abs. 2
    Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
    Den Feststellungsantrag nach § 62 FamFG, in seinen Rechten verletzt zu sein, kann der Betroffene, jedoch nicht die Behörde stellen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, juris Rn. 4, 6).

    Zulässig wäre allein noch die Fortführung des Rechtmittels als eine auf den Kostenpunkt beschränkte Rechtsbeschwerde gewesen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, aaO Rn. 6; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, aaO Rn. 4, 6).

  • BGH, 01.03.2013 - V ZB 126/12

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde aufgrund Erledigung der Hauptsache während

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
    Den Feststellungsantrag nach § 62 FamFG, in seinen Rechten verletzt zu sein, kann der Betroffene, jedoch nicht die Behörde stellen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, BGHZ 196, 118 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, juris Rn. 4, 6).

    Zulässig wäre allein noch die Fortführung des Rechtmittels als eine auf den Kostenpunkt beschränkte Rechtsbeschwerde gewesen (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 22/12, aaO Rn. 6; Beschluss vom 1. März 2013 - V ZB 126/12, aaO Rn. 4, 6).

  • EuGH, 17.07.2014 - C-473/13

    Ein Mitgliedstaat darf sich nicht auf das Fehlen spezieller Hafteinrichtungen in

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
    Diese Frage ist inzwischen durch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (C 773/13 und 514/13, Bero und Bouzalmate, ECLI: EU:C:2014:2095 und C 474/13, Pham, ECLI: EU:C:2014:2096) abweichend von der seitens der Beteiligten zu 2 hierzu vertretenen Ansicht geklärt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 9).
  • EuGH, 17.07.2014 - C-474/13

    Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
    Diese Frage ist inzwischen durch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (C 773/13 und 514/13, Bero und Bouzalmate, ECLI: EU:C:2014:2095 und C 474/13, Pham, ECLI: EU:C:2014:2096) abweichend von der seitens der Beteiligten zu 2 hierzu vertretenen Ansicht geklärt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 9).
  • BGH, 25.07.2014 - V ZB 137/14

    Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten unzulässig

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - V ZB 200/13
    Diese Frage ist inzwischen durch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (C 773/13 und 514/13, Bero und Bouzalmate, ECLI: EU:C:2014:2095 und C 474/13, Pham, ECLI: EU:C:2014:2096) abweichend von der seitens der Beteiligten zu 2 hierzu vertretenen Ansicht geklärt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2014 - V ZB 137/14, FGPrax 2014, 230 Rn. 7 bis 9).
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