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   BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84   

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BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 (https://dejure.org/1985,12171)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen (Schöffenauswahl) - Überbesetzung des Schöffenwahlausschusses - Ordnungsgemäße Verlesung des Anklagesatzes - Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosgigkeit - Ordnungsgemäße ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • NStZ 1986, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 10/74

    Verjährung der Strafverfolgung von Abschöpfungshinterziehungen - Beziehen von

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Auch in Berücksichtigung der Maßstäbe der in JZ 1975, 183, 185 [BGH 27.08.1974 - 1 StR 10/74] abgedruckten Entscheidung des Bundesgerichtshofs kam diesem Gesichtspunkt hier angesichts der festgestellten Besonderheiten zur Person der Angeklagten, der zu den Straftaten führenden Entwicklung und zu den Motiven und den Folgen für die Angeklagten selbst keine herausragende Bedeutung zu.
  • BGH, 11.10.1976 - 3 StR 302/76

    Erfordernis der "rechtlichen" Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Soweit die Beschwerdeführer auf den Urteilstenor verweisen, übersehen sie, daß die mittäterschaftliche Begehung in der Urteilsformel nicht anzugeben ist (BGH Beschluß vom 11. Oktober 1976 - 3 StR 302/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; Löwe/ Rosenberg/Gollwitzer 23. Aufl. § 260 Rdn. 58; KK Hürxthal § 260 Rdn. 30 unter bb; Kleinknecht/Meyer § 260 Rdn. 28).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Machte der zu erwartende Geschäftsanfall in Wirtschaftsstrafsachen die Errichtung von vier Wirtschaftsstrafkammern notwendig (wogegen hier nichts spricht), so durften jeder dieser Kammern neben den Wirtschaftsstrafsachen in geringerem Umfang auch allgemeine Sachen zugewiesen werden, soweit nur der Schwerpunkt der Zuständigkeit einer jeder der vier Kammern eindeutig bei den Wirtschaftsstrafsachen nach § 74 e Abs. 1 GVG blieb (vgl. BGHSt 31, 323, 326).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Damit war dem Erfordernis der Bestimmung des Ausschußvorsitzenden durch Geschäftsverteilungsplan (vgl. BGHSt 29, 283, 287) noch hinreichend Rechnung getragen.
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Verlesung und Verwertung dieser Urkunden ohne Vernehmung ihrer Verfasser waren daher durch § 250 Satz 2 StPO nicht ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 141; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. 1983 S. 459 ff).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Das Stimmenverhältnis bedurfte keiner Protokollierung (BGHSt 26, 206, 211 f).
  • BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78

    Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Eine fehlerhafte Besetzung anderer Kammern führt grundsätzlich nicht zur fehlerhaften Besetzung des erkennenden Gerichts (BGHSt 9, 203, 207 f; BGH Urteil vom 25. September 1979 - 1 StR 702/78 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 297; KK Pikart § 338 Rdn. 53).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Fehler bei bloßen Vorbereitungsarbeiten zur Aufstellung der Vorschlagslisten liegen außerhalb des Bereichs unmittelbarer Einwirkungsmöglichkeit und Verantwortung der Justiz und können daher eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123 f; BGH Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - S. 33).
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84
    Die Beschränkung der Vorschlagslisten für Schöffen auf Personen, deren Familienname mit den Buchstaben L bis R beginnt, stellt nur einen Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 36 Abs. 2 GVG dar und kann schon deshalb keinen Einfluß auf die Gültigkeit der Schöffenwahl haben (BGHSt 30, 255, 257).
  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 189/83

    Anforderungen an die Durchführung der Auslosung des Schöffen mit denen das

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (BGH GA 1976, 141).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 49/90

    Unwirksame Verkündung der Gemeindesatzung als Fehlerquelle für das

    Daher können sie eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123; BGH, Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 36 GVG Rdn. 10; Kissel in KK-StPO 2. Aufl. § 36 GVG Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 9; Rieß DRiZ 1977, 289, 292).
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