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   BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82   

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https://dejure.org/1982,8993
BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82 (https://dejure.org/1982,8993)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1982 - 4 StR 442/82 (https://dejure.org/1982,8993)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 (https://dejure.org/1982,8993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer nicht in der vorgeschriebenen Form ausgeführten Verfahrensrüge bei einem Erfolg der Sachrüge - Wirkungen fehlender gerichtlicher Angaben im Urteil zur Konstruktion einer Waffe auf die Strafbarkeit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82
    Handelt es sich nur um eine Scheinwaffe oder um eine nicht gebrauchsbereite Schußwaffe, kommt nur § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht (BGHSt 24, 136, 139 f; 26, 167, 170; BGH NJW 1976, 248).
  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82
    Handelt es sich nur um eine Scheinwaffe oder um eine nicht gebrauchsbereite Schußwaffe, kommt nur § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht (BGHSt 24, 136, 139 f; 26, 167, 170; BGH NJW 1976, 248).
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 4 StR 442/82
    Handelt es sich nur um eine Scheinwaffe oder um eine nicht gebrauchsbereite Schußwaffe, kommt nur § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht (BGHSt 24, 136, 139 f; 26, 167, 170; BGH NJW 1976, 248).
  • BGH, 13.10.1982 - 3 StR 265/82

    Bindung des Revisionsgerichtes an die Überzeugung des Tatrichters vom

    Die Auffassung des Landgerichts, daß die Bedrohung mit einer nicht geladenen und nicht einsatzbereiten Gaspistole den Tatbestand des schweren Raubes nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllen kann, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 26, 167, 170; BGH NStZ 1981, 436; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 - a.A. Eser JZ 1981, 761 ff mit Nachweisen; Küper NStZ 1982, 28 f).

    Ebenso kann auch ein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB schon allein damit gerechtfertigt werden, daß die objektive Gefährdung des Opfers durch die Verwendung einer Scheinwaffe herabgesetzt war und dies angesichts der gesamten Tatumstände auf einen nicht gesteigerten verbrecherischen Willen des Täters hindeutet (vgl. BGH NJW 1976, 248 rechte Spalte am Ende; BGH Strafverteidiger 1981, 68; 1982, 70 f; BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).

  • BGH, 13.04.1988 - 2 StR 128/88

    Fehlerhafte Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) als Revisionsgrund

    Dessen bedurfte es jedoch, da sich daraus - gleichgültig, ob man die nur mit Platzpatronen geladene Gaspistole als Scheinwaffe oder als nicht gebrauchsbereite Schußwaffe bezeichnen will - ein Indiz für die geringere kriminelle Energie des Angeklagten ergeben konnte (vgl. z.B. BGH StV 1981, 68; 1982, 70 f; 1983, 18 f; BGH, Beschlüsse vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82 - und vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82).
  • BGH, 22.02.1984 - 2 StR 725/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen

    Diese Beanstandung betrifft den Schuldumfang und damit bereits den Schuldspruch (vgl. BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 4 StR 442/82).
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