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   BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93   

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BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93 (https://dejure.org/1993,2478)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 StR 395/93 (https://dejure.org/1993,2478)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 StR 395/93 (https://dejure.org/1993,2478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwerben - Disposition - Vertrag - Vereinbarung - Tätigkeit - Verpflichtung - Anwerber - Versprechungen - Aufenthaltsort

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 78
  • StV 1993, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92

    Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93
    c) Zu einer - bisher nicht klar festgestellten - Vereinbarung muß darüber hinaus hinzutreten, daß der Anwerber den Angeworbenen sich durch diese Vereinbarung "zu seiner (des Anwerbers) Disposition stellt" (Dreher/Tröndle a.a.O.); wenn die Anwerbung für einen Dritten erfolgt - dieser Fall liegt hier nicht vor -, genügt es, wenn der Angeworbene zur Disposition des Dritten gestellt ist (vgl. Schönke/Schröder a.a.O. Rdn. 24; zu Besonderheiten, die sich bei der Anwerbung für Dritte ergeben können, vgl. auch BGH NStZ 1992, 434 ).

    Diese Auslegung des Begriffs der Anwerbung ist jedoch, wie dargelegt, unzutreffend (vgl. auch BGHSt 27, 27, 29; BGH NStZ 1992, 434 ).

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 266/76

    Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93
    Diese Auslegung des Begriffs der Anwerbung ist jedoch, wie dargelegt, unzutreffend (vgl. auch BGHSt 27, 27, 29; BGH NStZ 1992, 434 ).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93
    Die Mitteilung der Strafkammer, daß der Angeklagte "wohl" aus den genannten Gründen seine Tätigkeit einstellte, kann jedoch nicht belegen, daß es sich hierbei um die entsprechende zweifelsfreie Überzeugung der Strafkammer handelt (vgl. BGH NJW 1993, 1664, 1665; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 9 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 395/93
    e) Die aufgezeigten Mängel führen zur Aufhebung des Schuldspruchs wegen schweren Menschenhandels.Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, daß die Auffassung der Strafkammer, bei einer Rechtsänderung zwischen Tatbegehung und Aburteilung dürften Elemente alten und neuen Rechts miteinander kombiniert werden, im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht (vgl. BGHSt 37, 320, 322; BGH NStZ 1983, 416 ; w. Nachw. bei Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 20).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Der Angeklagte hat die Zeugin bereits dadurch im Sinne von § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB angeworben, daß er mit Versprechungen auf sie eingewirkt und sie so zu einer Vereinbarung veranlaßt hat, kraft derer sie sich verpflichtet sah, in ihren befristeten "Verkauf" nach Deutschland einzuwilligen (s. dazu BGH NStZ 1994, 78 f. = BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 1; Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 181 Rdn. 5; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 5, Rdn. 10; Horn aaO § 181 Rdn. 18).

    Die Feststellungen belegen nicht, daß beide werbend (dazu BGH NStZ 1994, 78, 79 = BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 2 Anwerben 1) aktiv geworden wären, um ihrerseits die Zeuginnen dazu zu bewegen, aus Tschechien nach Deutschland zu kommen und hier der Prostitution nachzugehen.

  • BGH, 05.10.2004 - 1 StR 284/04

    Ermessen des Tatrichters über die Beauftragung eines Sachverständigen bei der

    Dabei steht es im Ermessen des Tatrichters, welchen Sachverständigen er beauftragt, wenn sich die Kompetenz von Sachverständigen verschiedener oder ähnlicher Fachrichtungen überschneidet (vgl. BGHSt 34, 355 ff.; BGH, Beschl. vom 19. August 1993 - 1 StR 395/93).
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 93/97

    vorzeitiger Samenerguß - § 177 StGB, § 24 StGB, zur Frage der Freiwilligkeit des

    Dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt, wer einen anderen zum Abschluß eines Vertrages oder einer Vereinbarung (auf die zivilrechtliche Beurteilung und Wirksamkeit kommt es nicht an) veranlaßt, wodurch der Angeworbene sich als verpflichtet ansieht, die Tätigkeit, für die er angeworben ist, wahrzunehmen (vgl. BGHR StGB § 181 I Nr. 2 Anwerben 1 mit Literaturnachweisen).
  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 481/94

    Unterlassene Prüfung eines entschuldigenden Notstands trotz offenkundiger

    Darüber hinaus belegt die im Zusammenhang mit den Schulden angestellte Erwägung, daß diese "noch nicht völlig unerträglich gewesen sein dürften", nicht, daß es sich dabei um die auf das Ergebnis der Hauptverhandlung gestützte zweifelsfreie Überzeugung der Strafkammer handelte (vgl. BGH StV 1993, 640, 641 m.w.Nachw.).
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