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   BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13   

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https://dejure.org/2013,41855
BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13 (https://dejure.org/2013,41855)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - V ZB 107/13 (https://dejure.org/2013,41855)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - V ZB 107/13 (https://dejure.org/2013,41855)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung durch die beteiligte Behörde im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung durch die beteiligte Behörde im Zusammenhang mit einer Abschiebungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13
    Da sich weder aus den Feststellungen in der Beschwerdeentscheidung noch aus einer schriftlichen Dokumentation durch das Gericht im Vermerk über die Anhörung oder an sonstiger Aktenstelle (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5) entnehmen ließ, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung übergeben worden war, musste der Senat davon ausgehen, dass eine Aushändigung nicht stattgefunden hatte.
  • BGH, 07.11.2012 - XII ZB 17/12

    Betreuungsverfahren: Berücksichtigung neuer tatsächlicher Umstände in der

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13
    Grundlage der Entscheidung ist vielmehr gemäß § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG i. V. m. § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nur das aus der Beschwerdeentscheidung und dem Sitzungsprotokoll bzw. den Vermerken über Anhörungstermine (§ 28 Abs. 4 FamFG) ersichtliche Vorbringen der Beteiligten (BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 17/12, FamRZ 2013, 214 Rn. 11).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 107/13
    Da sich weder aus den Feststellungen in der Beschwerdeentscheidung noch aus einer schriftlichen Dokumentation durch das Gericht im Vermerk über die Anhörung oder an sonstiger Aktenstelle (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5) entnehmen ließ, dass dem Betroffenen der Haftantrag vor seiner Anhörung übergeben worden war, musste der Senat davon ausgehen, dass eine Aushändigung nicht stattgefunden hatte.
  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 108/13

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines kasachischen Staatsangehörigen

    Denn diesem muss vor der Anhörung durch den Haftrichter eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt und erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt werden; dies muss einer schriftlichen Dokumentation durch das Gericht (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 107/13, z. Veröff. best.) im Vermerk über die Anhörung oder an sonstiger Aktenstelle (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5) zu entnehmen sein.
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