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   BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18   

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https://dejure.org/2018,46214
BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18 (https://dejure.org/2018,46214)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 4 StR 313/18 (https://dejure.org/2018,46214)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 313/18 (https://dejure.org/2018,46214)
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  • BGH, 08.06.2017 - 4 StR 19/17

    Erpresserischer Menschenraub (Absicht, die Sorge um das Wohl des Opfers zu einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18
    Denn den insoweit lückenhaften Feststellungen lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass aus Sicht des Angeklagten zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand, dass dem Geschädigten V. C. die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden sollte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372, 373; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17; st. Rspr.).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18
    Denn den insoweit lückenhaften Feststellungen lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass aus Sicht des Angeklagten zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand, dass dem Geschädigten V. C. die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden sollte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372, 373; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17; st. Rspr.).
  • BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13

    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18
    Denn den insoweit lückenhaften Feststellungen lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass aus Sicht des Angeklagten zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand, dass dem Geschädigten V. C. die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden sollte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372, 373; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17; st. Rspr.).
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