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   BGH, 20.03.2014 - 3 StR 304/13   

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https://dejure.org/2014,10136
BGH, 20.03.2014 - 3 StR 304/13 (https://dejure.org/2014,10136)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - 3 StR 304/13 (https://dejure.org/2014,10136)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - 3 StR 304/13 (https://dejure.org/2014,10136)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 StPO
    Unzulängliche Würdigung einer geständigen Einlassung (fehlende Erörterung entgegenstehender Beweisanzeichen; Stimmigkeit; Vereinbarkeit der Einlassung mit sonstigen Ermittlungsergebnissen); Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei anderenfalls drohenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich Freispruchs eines Angeklagten vom Vorwurf des Betruges i.R.d. Verkaufs von GmbH-Mänteln durch Ausstattung mit geleasten Pkw

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich Freispruchs eines Angeklagten vom Vorwurf des Betruges i.R.d. Verkaufs von GmbH-Mänteln durch Ausstattung mit geleasten Pkw

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 304/13
    Das Urteil lässt nicht erkennen, dass das Landgericht alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (zu diesen Erfordernissen zuletzt BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 06.08.2013 - 3 StR 212/13

    Einfuhr von/Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 304/13
    Es hat deshalb stets zu untersuchen, ob die Einlassung mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob sie in sich stimmig ist und ob sie die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703, 704).
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