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   BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23   

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https://dejure.org/2024,7734
BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23 (https://dejure.org/2024,7734)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2024 - 6 StR 572/23 (https://dejure.org/2024,7734)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2024 - 6 StR 572/23 (https://dejure.org/2024,7734)
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  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Deshalb fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Zwar war der Geschädigte aufgrund des vorherigen körperlichen Übergriffs noch verängstigt; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 25.09.2012 - 2 StR 340/12

    Besonders schwerer Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme:

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45, 46 mwN).
  • BGH, 08.05.2013 - 2 StR 558/12

    Raub (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben: Ausnutzen der Angst

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Zwar war der Geschädigte aufgrund des vorherigen körperlichen Übergriffs noch verängstigt; das bloße Ausnutzen der vorangegangenen Nötigung reicht aber mangels einer aktualisierten Drohung erneuter Gewaltanwendung durch den Angeklagten für den Finalzusammenhang nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - 2 StR 558/12, NStZ 2013, 648; Beschluss vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13, NStZ 2014, 269).
  • BGH, 27.02.2024 - 5 StR 19/24

    Schuldspruch wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Erforderlich ist vielmehr eine Aktualisierung der Nötigungslage durch ein im Urteil gesondert festzustellendes Verhalten des Täters (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 5 StR 19/24).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Deshalb fehlt es an einer solchen Verknüpfung, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zweck der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Sie lässt besorgen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Bemessung der Jugendstrafe rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 22/21; vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22).
  • BGH, 23.03.2021 - 6 StR 22/21

    Unbegründetheit der auf die Sachrüge gestützte Revision gegen die Verurteilung

    Auszug aus BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23
    Sie lässt besorgen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Bemessung der Jugendstrafe rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 22/21; vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22).
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