Rechtsprechung
BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 20.09.1920 - I 384/20
Obstdiebe - § 32 StGB, Notwehr, 'gegenwärtig', 'erforderlich', keine …
Auszug aus BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52
Solange das gestohlene Obst dem Beklagten erreichbar blieb, war es noch nicht endgültig verloren gegangen, sondern einem noch fortdauernden Angriff ausgesetzt, dessen sich der Beklagte nach § 227 BGB erwehren konnte (RGZ 111, 370 [371]; RGSt 55, 82 [84]). - BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
Hehler und Mittäter
Auszug aus BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52
Die Klage braucht daher nicht abgewiesen zu werden, sondern es kann entsprechend dem Hilfsantrag der Klägerin, der keine unzulässige Klageänderung enthält, Verurteilung des Beklagten zur Einzahlung der Beträge auf ein Sperrkonto erfolgen (BGHZ 8, 288 [290 ff]). - RG, 12.10.1925 - IV 205/25
Notwehr
Auszug aus BGH, 20.05.1953 - VI ZR 62/52
Solange das gestohlene Obst dem Beklagten erreichbar blieb, war es noch nicht endgültig verloren gegangen, sondern einem noch fortdauernden Angriff ausgesetzt, dessen sich der Beklagte nach § 227 BGB erwehren konnte (RGZ 111, 370 [371]; RGSt 55, 82 [84]).
- BGH, 10.07.1954 - VI ZR 102/53
Ost- West-Schadensersatzanspruch
In seiner Entscheidung vom 20. Mai 1953 (VI ZR 62/52) hat der erkennende Senat es auch bereits gebilligt, daß die Unterhaltsrente, die der Beklagte wegen des von ihm verschuldeten Todes des Ehemanns der Klägerin an diese zu zahlen hatte, nicht aus dem Grunde eine Kürzung erfuhr, daß die Klägerin von ihrem Ehemann getrennt in der sowjetischen Besatzungszone lebte. - BGH, 23.09.1953 - VI ZR 152/52 Er hat bereits in einem ähnlichen Fall die Zahlung von Schadensersatzbeträgen zum Ausgleich entgangenen Unterhalts auf ein Sperrkonto angeordnet (Urteil vom 20. Mai 1953 - VI ZR 62/52).