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   BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62   

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https://dejure.org/1962,4911
BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62 (https://dejure.org/1962,4911)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1962 - 4 StR 141/62 (https://dejure.org/1962,4911)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1962 - 4 StR 141/62 (https://dejure.org/1962,4911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1952 - 5 StR 312/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62
    Denn die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe sich nicht in echter Not befunden, ist schon deshalb gerechtfertigt, weil er jederzeit in die Strafanstalt, aus der er vorher ausgebrochen war, zurückkehren und dadurch seinen notwendigsten Lebensunterhalt sicherstellen konnte (BGH 5 StR 312/52 vom 3. April 1952 und 4 StR 119/52 vom 25. April 1952, beide angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 408 zu § 248 a StGB).
  • BGH, 26.06.1952 - 4 StR 119/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62
    Denn die Feststellung des Landgerichts, der Angeklagte habe sich nicht in echter Not befunden, ist schon deshalb gerechtfertigt, weil er jederzeit in die Strafanstalt, aus der er vorher ausgebrochen war, zurückkehren und dadurch seinen notwendigsten Lebensunterhalt sicherstellen konnte (BGH 5 StR 312/52 vom 3. April 1952 und 4 StR 119/52 vom 25. April 1952, beide angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 408 zu § 248 a StGB).
  • BGH, 31.10.1951 - 3 StR 735/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1962 - 4 StR 141/62
    Die vom Landgericht an sich vorgesehene Begründung wäre trotz der bloßen Bezugnahme auf die Gesetzesvorschriften der §§ 248, 38 StGB ausreichend (vgl. BGH 3 StR 735/51 vom 31. Oktober 1951).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Ist es dagegen eine Sicherungsmaßregel, wie heute die überwiegende Ansicht der Lehre sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs annehmen (vgl. BGH 4 StR 141/62 vom 20. Juli 1962), so könnte an sich die Anwendung der Vorschrift des § 265 Abs. 2 StPO in Betracht kommen, sofern man unter die dort genannten "Maßregeln der Sicherung und Besserung" über den Kreis der in § 42 a StGB aufgeführten hinaus auch andere nur der Sicherung dienende Maßnahmen zählen wollte.
  • BGH, 02.11.1962 - 4 StR 334/62

    Rechtsmittel

    Entsprechendes gilt für die Anordnung der Zulässigkeit von Polizeiaufsicht (zuletzt Urteile BGH 4 StR 141/62 vom 20. Juli 1962 und 4 StR 266/62 vom 7. September 1962, dieses zum Abdruck für die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs bestimmt).
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