Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3842
BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65 (https://dejure.org/1965,3842)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1965 - 1 StR 95/65 (https://dejure.org/1965,3842)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1965 - 1 StR 95/65 (https://dejure.org/1965,3842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer - Strafbarkeit wegen Hinterziehung von Einkommensteuer - Freispruch auf Grund einer Selbstanzeige nach dem Steuerstrafrecht - Antrag auf gerichtliche Entscheidung über Beschwerdebescheide - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Das Landgericht bezieht die Selbstanzeige auf alle hinterzogenen Steuern, obwohl die schriftliche Erklärung von 22. Oktober 1958 von den Angeklagten nur für die Muttergesellschaft und nur für die von ihr verkürzte Grunderwerbsteuer (BGHSt 7, 336, 340) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] abgegeben ist.

    Weiter fällt auf, daß in dem Urteil zwar die Zahlung der nachveranlagten Grunderwerbsteuer, dagegen nicht der nachveranlagten verkürzten Ertragsteuern mitgeteilt wird (§ 410 Abs. 3 AbgO i.d.F. des StÄndG 1965 - BGBl I, 385 - BGHSt 7, 336, 342) [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53].

  • BGH, 21.04.1959 - 1 StR 504/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Beide Rechtsmittel, ebenso auch die gegen die Beschwerdebescheide gestellten Anträge auf gerichtliche Entscheidung (BGHSt 13, 102, 120) [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58], sind fristgerecht.

    Daher bestimmt der in ihnen geschilderte Sachverhalt wie ein Eröffnungsbeschluß den Umfang der gerichtlichen Prüfung nach § 469 AbgO und § 264 StPO (RG RZBl 1928, 291; BGHSt 13, 102, 119) [BGH 21.04.1959 - 1 StR 504/58].

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Entspricht die Selbstanzeige demnach mit dem bisher unwiderlegten Inhalt dem § 410 Abs. 1 AbgO unter keinem Gesichtspunkt, so kann es auf sich beruhen, ob es für die Anwendung der Vorschrift erforderlich ist, daß ihre tatsächlichen Voraussetzungen erwiesen werden - wie die Nebenklägerin im Anschluß an die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts meint (RGSt 58, 83, 84; 61, 10)- oder ob es genügt, daß die Voraussetzungen behauptet werden und unwiderlegt bleiben wie nach der bisherigen Urteilsannahme - so das Landgericht unter Berufung auf die neuere Rechtsentwicklung (vgl. BGHSt 18, 274 mit weiteren Fundstellen).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Erst das vollständige Aufdecken dieses Sachverhalts hätte das Finanzamt aber in die Lage versetzt - wie das § 410 AbgO verlangt (BGHSt 3, 373, 376 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]; 12, 100, 101) [BGH 11.11.1958 - 1 StR 370/58]- ohne langwierige Nachforschungen und ohne dabei weiter auf gutwillige Mithilfe der Angeklagten angewiesen zu sein, die Steuerverkürzungen festzustellen und nachzuveranlagen, sei es durch Berichtigung der früheren Steuerbescheide, sei es im Steuerbescheid für das damals laufende Steuerjahr.
  • BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53

    Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Dazu gehört bei der Steuerhinterziehung, daß dem Täter die Steuerpflicht bekannt ist (BGHSt 5, 90, 92) [BGH 13.11.1953 - 5 StR 342/53]; wenigstens aber muß er es für möglich halten, daß aus dem ihm bekannten Sachverhalt eine bestimmte Steuerpflicht entsteht.
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 370/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Erst das vollständige Aufdecken dieses Sachverhalts hätte das Finanzamt aber in die Lage versetzt - wie das § 410 AbgO verlangt (BGHSt 3, 373, 376 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52]; 12, 100, 101) [BGH 11.11.1958 - 1 StR 370/58]- ohne langwierige Nachforschungen und ohne dabei weiter auf gutwillige Mithilfe der Angeklagten angewiesen zu sein, die Steuerverkürzungen festzustellen und nachzuveranlagen, sei es durch Berichtigung der früheren Steuerbescheide, sei es im Steuerbescheid für das damals laufende Steuerjahr.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Träfe die Annahme fortgesetzter Begehungsweise zu, so käme auch Dr. F. keine Straffreiheit zugute, sei es für die drei strafbaren Handlungen insgesamt - falls die fortgesetzte Tat auch im Hinblick auf § 410 AbgO als eine Einheit anzusehen wäre (vgl. BGHSt 1, 84, 91 f) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50] -, sei es jedenfalls für die zeitlich nach der Selbstanzeige liegenden Steuererklärungen - falls die Anzeige die rechtliche Einheit der fortgesetzten Tat zerteilt (vgl. BGHSt 5, 136) -.
  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Die Vorschrift ist zwar auch im Falle des Freispruchs (RGSt 68, 45, 51), jedoch nur im Steuerstrafverfahren gegen den Steuerpflichtigen selbst anwendbar (BGHSt 14, 11, 18) [BGH 06.11.1959 - 4 StR 376/59].
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51

    Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach

    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Diese Erklärung läßt die Strafkammer als rechtswirksame Anzeige auch der Verkürzung von Ertragsteuern gelten, bei der Mutter- wie bei der Tochtergesellschaft; der Finanzamtsvorsteher habe nicht nur gewußt, daß die Muttergesellschaft der Versteuerung das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli zum 30. Juni, die Tochtergesellschaft dagegen das Kalenderjahr zugrundelege; er sei auch aus Gründen der Vereinfachung damit einverstanden gewesen, daß statt der an sich erforderlichen Berichtigung der früheren Bilanzen (BGHSt 2, 336, 346 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 414/51] und BGH BStBl 1957 I 122) die verschwiegene Gesamtsumme durch Aufnahme in die Bilanz für das damals laufende Steuerjahr 1958 (1958/59) nachversteuert werde.
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 20.07.1965 - 1 StR 95/65
    Träfe die Annahme fortgesetzter Begehungsweise zu, so käme auch Dr. F. keine Straffreiheit zugute, sei es für die drei strafbaren Handlungen insgesamt - falls die fortgesetzte Tat auch im Hinblick auf § 410 AbgO als eine Einheit anzusehen wäre (vgl. BGHSt 1, 84, 91 f) [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50] -, sei es jedenfalls für die zeitlich nach der Selbstanzeige liegenden Steuererklärungen - falls die Anzeige die rechtliche Einheit der fortgesetzten Tat zerteilt (vgl. BGHSt 5, 136) -.
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 130/58

    Wirkung der Verjährungsunterbrechung im Verwaltungsstrafverfahren

  • RG, 19.02.1925 - III 897/24

    1. Zum Begriff des Einkommens im Einkommensteuergesetz vom 29. März 1920/24. März

  • RG, 04.02.1924 - III 1178/23

    1. Zur Besteuerung verdeckter Rechtsvorgänge (§ 7 GrunderwStG.). Macht die

  • RG, 28.11.1929 - II 228/29

    1. Kann die Anfechtung eines Steuerstrafbescheids durch Antrag auf gerichtliche

  • RG, 15.11.1926 - II 826/26

    Wann ist im Sinne des § 374 RAbgO. eine unrichtige Angabe bei der Steuerbehörde

  • RG, 22.12.1930 - II 133/30

    1. Einkommensteuerpflichtigkeit von Einnahmen aus strafbaren Handlungen nach § 6

  • RG, 06.02.1934 - 1 D 396/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Entscheidung des

  • BFH, 12.11.1975 - I B 72/75

    Hinterziehungszinsen - Forderung der Zinsen - Steuerverkürzung -

    Nach der Entscheidung des BGH vom 20. Juli 1965 1 StR 95/65 (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1966 S. 23) ist die Vollendung einer Steuerhinterziehung bei nur vorläufiger Steuerfestsetzung dann möglich, wenn die Vorläufigkeit des Steuerbescheides auf anderen Gründen als dem Mißtrauen der Finanzbehörde in die Angaben des Steuerpflichtigen beruht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht