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BGH, 20.09.1988 - 1 StR 493/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs - Einordnung der unberechtigten Ansichnahme des Geldes aus einem Bankautomaten nach Benutzung von Scheckkarte und zugehöriger Geheimnummer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87
Wegnahme einer Scheckkarte
Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 1 StR 493/88
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt die unberechtigte Ansichnahme des Geldes aus einem Bankautomaten nach Benutzung von Scheckkarte und zugehöriger Geheimnummer den Tatbestand der Unterschlagung (nicht des Diebstahls), wenn die Tat vor dem Inkrafttreten des § 263 a StGB (1. August 1986) begangen wurde (BGHSt 35, 152 [BGH 16.12.1987 - 3 StR 209/87] = StV 1988, 149 = MDR 1988, 422, BGH, Beschl. vom 21. Januar 1988 - 1 StR 555/87). - BGH, 21.01.1988 - 1 StR 555/87
Unberechtigte Abhebung von Geldbeträgen über einen Bankautomaten unter Benutzung …
Auszug aus BGH, 20.09.1988 - 1 StR 493/88
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt die unberechtigte Ansichnahme des Geldes aus einem Bankautomaten nach Benutzung von Scheckkarte und zugehöriger Geheimnummer den Tatbestand der Unterschlagung (nicht des Diebstahls), wenn die Tat vor dem Inkrafttreten des § 263 a StGB (1. August 1986) begangen wurde (BGHSt 35, 152 [BGH 16.12.1987 - 3 StR 209/87] = StV 1988, 149 = MDR 1988, 422, BGH, Beschl. vom 21. Januar 1988 - 1 StR 555/87).