Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1850
BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Raub - Vorliegen einer actio libera in causa - Beschaffung von Rauschmitteln aus einer Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
  • MDR 1977, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Planung und Ausführung müssen übereinstimmen (BGHSt 21, 381 = JR 1968, 304).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62

    Voraussetzungen des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zum Zusammentreffen mehrerer Verhaltensformen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG untereinander oder mit dem Besitz nach Abs. 1 Nr. 4 wird auf BGHSt 25, 290 und 385 verwiesen.
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung -

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Ob diese Gesamtmenge - nicht der Einzelerwerb von 3 oder 4 g (so UA S. 14; vgl. dazu BGH, Urt. vom 12. Februar 1973 - 1 StR 502/73 und vom 25. August 1976 - 2 StR 505/76) - den Umfang der nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 BetMG erreicht, wird gegebenenfalls zu entscheiden sein.
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 591/54
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zur Strafzumessung sei bemerkt, daß auch beim Angeklagten M. die förmlichen Rückfallvoraussetzungen jedenfalls dann vorlägen, wenn er die Tat Nr. 7 der Vorstrafenliste (UA S. 4-6) nicht vor der Verurteilung Nr. 4 begangen haben sollte (vgl. außer BGHSt 7, 300 auch OLG Hamm NJW 1971, 1664).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 331/01

    Vorsätzliche actio libera in causa; Beschaffenheit des Doppelvorsatzes

    Der Bundesgerichtshof hat zu einem Fall alkoholbedingter Schuldunfähigkeit ausgeführt, daß es für die actio libera in causa nicht begriffswesentlich ist, daß sich der Täter "Mut antrinkt", um die beabsichtigte Tat nach Entfallen der Hemmungen im Rauschzustand zu vollführen; es genügt vielmehr, daß er, zur Tat entschlossen, Alkohol zu sich nimmt, obwohl er unter Billigung des Erfolges damit rechnet, daß er im Zustand alkoholbedingter - Schuldunfähigkeit die geplante Tat begehen werde (BGH in LM Nr. 7 zu § 51 Abs. 1 StGB; vgl. ferner BGH NJW 1977, 590).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Dies gilt sogar für das Verhältnis zwischen Besitz und Handeltreiben, wenn das Handeltreiben auf der Grundlage eines Vorrats durchgeführt wird, der allmählich durch Eigenverbrauch und Handeltreiben vermindert wird (BGH Urteil v. 20.10.1976 - 3 StR 329/76; Beschluß v. 19.8.1982 - 1 StR 749/81 zitiert bei Schoreit NStZ 1983, 18 ; Beschluß v. 29.8.1984 2 StR 173/84; Körner, Betäubungsmittelgesetz 2.Aufl. § 29 Rdnr.464).
  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

    Der Vorsatz muß sich dabei auf die Begehung eines bestimmten, nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierten, Delikts beziehen (vgl. BGHSt 17, 259; 21, 381; BGH NJW 1977, 590; Lenckner in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 20 Rn. 36).
  • OLG Köln, 01.02.1977 - Ss 698/76

    Gesamtvorsatz; Einzeltaten; Schuldfähigkeit; Actio libera in causa; Besonders

    Stets muß es sich um eine der Art nach bestimmte Straftat handeln, die sich der Täter vorgestellt hat, um eine solche nämlich, die alle Merkmale eines bestimmten gesetzlichen Tatbestandes erfüllt (vgl. BGH in EBE-Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen Heft 2/1977, S. 19, Urteil v. 20.10.1976 - 3 StR 329/76 zu § 11 BetMG m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1977 - 2 StR 190/77

    Besondere Verwerflichkeit beim Handen von Rauschgift - Verbot der Strafschärfung

    Diese sind jedoch neu gefaßt worden, weil die Verlautbarung der Merkmale des Fortsetzungszusammenhangs sowie der Angaben der einzelnen Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 BetMG in der Entscheidungsformel nicht erforderlich ist (BGH bei Holtz MIR 1977, 108; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 329/76 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht