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   BGH, 20.10.1987 - 5 StR 550/87   

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https://dejure.org/1987,2455
BGH, 20.10.1987 - 5 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,2455)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1987 - 5 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,2455)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 5 StR 550/87 (https://dejure.org/1987,2455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Zeugnisverweigerungsrecht - Belehrung - Vereidigung - Verfahrensfehler - Kausalität - Revisionsrechtliche Beurteilung der fehlenden Belehrung eines Zeugen nach § 63 StPO auf das Recht die Beeidigung zu verweigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 52 Abs. 1, § 63

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 513
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07

    Revisibilität der unterbliebenen Belehrung über ein Eidesverweigerungsrecht

    b) Für die Frage, ob die Verurteilung auf dem Verfahrensfehler beruht, ist es ohne Bedeutung, ob das Gericht - was hier besonders naheliegt - der Aussage der Zeugin auch geglaubt hätte, wenn es von der Vereidigung abgesehen hätte (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; NStE Nr. 3 zu § 63 StPO).
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des

    Danach läßt sich, obwohl das Landgericht insoweit seine Überzeugung auch darauf gestützt hat, daß nach den Bekundungen der Lebensgefährtin des Tatopfers davon auszugehen ist, daß die Verlobte des Angeklagten zur Tatzeit "jedenfalls nicht in der Wohnung war" und daß ihre Aussage "in Teilen" durch die Ausführungen des rechtsmedizinischen Sachverständigen bestätigt werden, nicht ausschließen, daß es die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beeiden (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; BGH, Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 398/00).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 522/88

    Sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines

    Da die Vereidigung nun einmal auf Antrag des Verteidigers angeordnet war, läßt sich nicht ausschließen, daß der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (BGH StV 1987, 513/514).
  • BGH, 07.05.1991 - 5 StR 172/91

    Folgen der unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

    Da die Vereidigung stattgefunden hat, läßt sich nicht ausschließen, daß der Tatrichter die Glaubwürdigkeit der Zeugin anders beurteilt hätte, wenn diese nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (BGH StV 1987, 513 f.; BGH NStZ 1987, 84; 1989, 84).
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