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   BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76   

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https://dejure.org/1978,6428
BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,6428)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1978 - V ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,6428)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1978 - V ZR 32/76 (https://dejure.org/1978,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtlicher Zusammenhang zwischen Klageforderung und zur Aufrechnung gestellter Forderung im Rahmen der Abwicklung eines Unternehmenskaufs - Verwirkung der Geltendmachung der Kündigung im Rahmen eines Vergütungsanspruchs bei vom Unternehmer geduldeter Fortführung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1957 - VIII ZR 67/56

    Voraussetzungen eines Vorbehaltsurteils

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Von diesem Ausgangspunkt her aber kann ein rechtlicher Zusammenhang im Sinn des § 302 ZPO (siehe dazu u.a. Senatsurteil vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1 sowie BGHZ 25, 360) zwischen dieser Klagforderung und der vom Beklagten hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht verneint werden.

    Das angefochtene Urteil ist deshalb insoweit aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BGHZ 25, 360, 368 unter IV).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Es bestehen indes keine Anhaltspunkte dafür, daß das Berufungsgericht diese Gesichtspunkte übersehen hätte (zumal es, wie auch die Revision nicht verkennt, jedenfalls auf das Alter des Klägers in anderem Zusammenhang wiederholt hingewiesen hat); einer ausdrücklichen Erörterung bedurfte es insoweit nicht (BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Denn der Beklagte hat in diesem Schreiben zwar Ansprüche des Klägers aus den Vereinbarungen vom 4.9./30.11.1966 in Höhe von 17.333,33 DM zugestanden, zugleich aber erklärt, daß er in Höhe von 17.884,53 DM Aufrechnungsansprüche geltend gemacht habe; aus einer solchen Erklärung ist - unabhängig davon, ob die zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen bestehen und aufrechenbar sind - ein Anerkenntnis im Sinn des § 208 BGB nicht herzuleiten (BGHZ 58, 103).
  • BGH, 28.04.1960 - VII ZR 218/59

    Nachschieben von Kündigungsgründen oder eines Kündigungsgrundes,

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Die Revision weist zwar zu Recht darauf hin, daß nach der Rechtsprechung - jedenfalls unter der Geltung des § 626 BGB a.F. - eine zunächst unberechtigte fristlose Kündigung bei nachträglichem Entstehen eines Kündigungsgrundes auch ohne neue Kündigung dann - aber auch nur dann - im Zeitpunkt des Eintritts des Kündigungsgrundes wirksam werden kann, wenn dieser Kündigungsgrund mit dem bei Ausspruch der Kündigung geltend gemachten Grund in einem inneren Zusammenhang steht (BGH Urt. v. 30. Juni 1954, II ZR 26/53, LM HGB § 89 a Nr. 1, und Urteil vom 28. April 1960, VII ZR 218/59, LM BGB § 626 Nr. 10).
  • BGH, 23.03.1973 - V ZR 166/70

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Sachdienlichkeit einer Klageänderung -

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Auf eine im Jahr 1968 angestrengte Klage der Abtretungsgläubigerin S. gegen den Beklagten wegen eines Teilbetrages von 26.000,00 DM aus der Vereinbarung vom 30. November 1966 ist der Beklagte rechtskräftig zur Zahlung verurteilt worden (Urteil des erkennenden Senats vom 23. März 1973, V ZR 166/70).
  • BGH, 30.06.1954 - II ZR 26/53

    Geltung eines gesetzlichen Wettbewerbsverbots für einen Handelsvertreter -

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Die Revision weist zwar zu Recht darauf hin, daß nach der Rechtsprechung - jedenfalls unter der Geltung des § 626 BGB a.F. - eine zunächst unberechtigte fristlose Kündigung bei nachträglichem Entstehen eines Kündigungsgrundes auch ohne neue Kündigung dann - aber auch nur dann - im Zeitpunkt des Eintritts des Kündigungsgrundes wirksam werden kann, wenn dieser Kündigungsgrund mit dem bei Ausspruch der Kündigung geltend gemachten Grund in einem inneren Zusammenhang steht (BGH Urt. v. 30. Juni 1954, II ZR 26/53, LM HGB § 89 a Nr. 1, und Urteil vom 28. April 1960, VII ZR 218/59, LM BGB § 626 Nr. 10).
  • BGH, 13.03.1953 - V ZR 77/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1978 - V ZR 32/76
    Von diesem Ausgangspunkt her aber kann ein rechtlicher Zusammenhang im Sinn des § 302 ZPO (siehe dazu u.a. Senatsurteil vom 13. März 1953, V ZR 77/51, LM ZPO § 302 Nr. 1 sowie BGHZ 25, 360) zwischen dieser Klagforderung und der vom Beklagten hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht verneint werden.
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