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   BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18   

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https://dejure.org/2018,45502
BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,45502)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,45502)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 4 StR 395/18 (https://dejure.org/2018,45502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 264 Abs. 1 StPO
    Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei unterbliebener Anordnung des Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe im ersten Rechtsgang); Gegenstand des Urteils (Erschöpfung des abgegrenzten Prozessstoffes durch das Sachurteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Geschehens bzgl. des Vorwurfs einer besonders schweren räuberischen Erpressung bzw. eines erpresserischen Menschenraubs; Anfechtung des Teilfreispruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 2
    Beweiswürdigung des Geschehens bzgl. des Vorwurfs einer besonders schweren räuberischen Erpressung bzw. eines erpresserischen Menschenraubs; Anfechtung des Teilfreispruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung eines Teilfreispruchs - und der Vorwegvollzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist hinsichtlich des Angeklagten H. auf die Anfechtung des Teilfreispruchs im Fall VII. der Urteilsgründe beschränkt, was sich aus einer Auslegung der Ausführungen zum Anfechtungsziel ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1980; vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00, juris Rn. 3; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 9).
  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris Rn. 6; vom 23. März 1993 -1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 f.; KK-StPO/Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 10; MüKo-StPO/Norouzi, 1. Aufl., § 264 Rn. 35).
  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09

    Kognitionspflicht des Gerichts; wirksamer Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris Rn. 6; vom 23. März 1993 -1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 f.; KK-StPO/Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 10; MüKo-StPO/Norouzi, 1. Aufl., § 264 Rn. 35).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei Aufhebung eines Teilfreispruchs auf die Revision der Staatsanwaltschaft nicht der Aufhebung der in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe bedarf, um dem neuen Tatrichter - sollte er im zweiten Rechtsgang zu einer Verurteilung gelangen - die Bildung einer neuen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 201; 4 StR 303/17, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist hinsichtlich des Angeklagten H. auf die Anfechtung des Teilfreispruchs im Fall VII. der Urteilsgründe beschränkt, was sich aus einer Auslegung der Ausführungen zum Anfechtungsziel ergibt (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1980; vom 11. April 2000 - 1 StR 55/00, juris Rn. 3; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 9).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris Rn. 6; vom 23. März 1993 -1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 f.; KK-StPO/Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 10; MüKo-StPO/Norouzi, 1. Aufl., § 264 Rn. 35).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei Aufhebung eines Teilfreispruchs auf die Revision der Staatsanwaltschaft nicht der Aufhebung der in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe bedarf, um dem neuen Tatrichter - sollte er im zweiten Rechtsgang zu einer Verurteilung gelangen - die Bildung einer neuen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 201; 4 StR 303/17, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    d) Dies führt zum Wegfall der betreffenden Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe und entzieht der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe sowie dem an sich rechtsfehlerfreien Absehen von der Anordnung des Vorwegvollzugs die Grundlage, da diese gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB untrennbar mit der Höhe der verhängten (Gesamt-)Freiheitsstrafe verknüpft ist (BGH, Urteile vom 20. Dezember 2018 - 4 StR 395/18, juris Rn. 10; vom 21. Juni 2012 - 4 StR 77/12, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    dd) Dies führt zum Wegfall der betreffenden Einzelstrafe, was der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe sowie dem an sich rechtsfehlerfreien Absehen von der Anordnung des Vorwegvollzugs die Grundlage entzieht, da diese Frage gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB untrennbar mit der Höhe der verhängten (Gesamt-)Freiheitsstrafe verknüpft ist (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 1 StR 224/22, juris Rn. 5; Urteile vom 20. Dezember 2018 - 4 StR 395/18, juris Rn. 10; vom 21. Juni 2012 - 4 StR 77/12, juris Rn. 7).
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