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   BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73   

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https://dejure.org/1974,3539
BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73 (https://dejure.org/1974,3539)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1974 - 1 StR 597/73 (https://dejure.org/1974,3539)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 (https://dejure.org/1974,3539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fälschung von Gesundheitszeugnissen und Gebrauchmachen durch Vorlage von Fotokopien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73
    Der Senat hat zu § 267 StGB ausgeführt, daß auch in den Fällen eine Urkundenfälschung vorliegt, in denen der Täter eine unechte Urkunde herstellt oder eine echte verfälscht, um ihren Inhalt sodann im Wege der Ablichtung dem zu täuschenden Rechtsverkehr zugänglich zu machen; darin liegt eine besondere Form des Gebrauchmachens von der Urschrift (BGHSt 24, 140, 142 m.w.Hinw.).
  • BGH, 04.09.1964 - 4 StR 324/64

    Strafbarkeit wegen Ausweispapiermissbrauchs durch Gebrauch einer unbeglaubigten

    Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73
    Die Entscheidung BGHSt 20, 17 steht nicht entgegen, da sie einen nicht vergleichbaren anderen Straftatbestand - § 281 StGB - betrifft.
  • BGH, 16.09.1971 - 4 StR 347/71

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe aus Einzelfreiheitsstrafen -

    Auszug aus BGH, 21.02.1974 - 1 StR 597/73
    Wie die Revision mit Recht geltend macht, kommt Rückfall nur in K Betracht, wenn die zweite herangezogene Tat nach der ersten Verurteilung begangen worden ist (BGH NJW 1971, 2318).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 113/76

    Manipulationen mit Fotokopien zum Zweck der Täuschung im Rechtsverkehr -

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich damit in einem wesentlichen Punkt von dem dem Urteil des Senats vom 21. Februar 1974 (1 StR 597/73, bei Dallinger, MDR 1975, 197) zugrunde liegenden Sachverhalt, wo der Täter ärztliche Bescheinigungen in der Weise herstellte, daß er von tatsächlich erstatteten fachärztlichen Gutachten jeweils den Briefkopf und die Unterschrift des Arztes abschnitt und mit dem von ihm selbst verfaßten Text der Bescheinigung zusammenklebte, worauf er von diesen Papieren Fotokopien fertigte.
  • BGH, 10.08.1976 - 1 StR 385/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Anwendung

    Auszugehen ist davon, daß § 48 StGB - wie bereits § 17 StGB aF und die früheren Rückfallvorschriften - die Strafschärfung erst an den zweiten Rückfall knüpft; von zwei als rückfallbegründend in Betracht kommenden vorsätzlichen Straftaten muß also die zweite abgeurteilte Tat nach der Verurteilung wegen der ersten begangen sein (BGH NJW 1971, 2318 = GA 1972, 78; BGHSt 24, 94, 96; 25, 107, 108; BGH, Urteile vom 21. Februar 1974 - 1 StR 597/73 - und vom 24. September 1974 - 1 StR 364/74).
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