Rechtsprechung
BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unkenntlichmachen von dienstlichen Beurteilungen - Unabhängigkeit eines Richters - Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen eines Richters
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- BGH, 10.12.1971 - RiZ(R) 4/71
Dienstleistungszeugnis für Richter
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Die Dienstaufsicht umfaßt die Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen der Richter (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 348).Daß die angefochtenen Zeugnisteile die richterliche Unabhängigkeit des Antragstellers nicht beeinträchtigt haben, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit BGHZ 57, 344, 348 ff zutreffend dargelegt.
Er folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 127, 129 f), der sich auch das Dienstgericht des Bundes angeschlossen hat (BGHZ 57, 344, 350).
- BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68
Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Dienstliche Beurteilungen, Dienstleistungszeugnisse für Richter, sind Maßnahmen der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG (BGHZ 52, 287, 292, ständige Rechtsprechung).Die Dienstaufsicht umfaßt die Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen der Richter (BGHZ 52, 287, 292; 57, 344, 348).
- BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist ein Dienstleistungszeugnis für sich allein auch kein belastender Eingriffsakt der vollziehenden Gewalt (vgl. BVerwG DVBl 1968, 640).
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Er folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 21, 127, 129 f), der sich auch das Dienstgericht des Bundes angeschlossen hat (BGHZ 57, 344, 350). - BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62
Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Unzulässig ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, wenn und soweit sie entweder die Unabhängigkeit des Antragstellers beeinträchtigt oder allgemein nicht rechtmäßig oder sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284 f). - BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68
Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 21.02.1975 - RiZ(R) 1/74
Unzulässig ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, wenn und soweit sie entweder die Unabhängigkeit des Antragstellers beeinträchtigt oder allgemein nicht rechtmäßig oder sachlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGHZ 42, 163, 170 f; 51, 280, 284 f).