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   BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84   

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https://dejure.org/1985,17819
BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84 (https://dejure.org/1985,17819)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1985 - III ZR 35/84 (https://dejure.org/1985,17819)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1985 - III ZR 35/84 (https://dejure.org/1985,17819)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Boujong und Dr. Werp am 21. März 1985 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84
    Nur wenn diese Garantieerklärung die vom Gesetzgeber in § 29 des erwähnten Gesetzes aufgestellte Bedingung für sein Inkrafttreten erfüllte, "sicherzustellen", daß die von der Beklagten bereitgestellten Mittel der Stiftung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt würden, konnte das Gesetz in Kraft treten (vgl. dazu BVerfGE 42, 263, 287; BGHZ 64, 30, 33, 44).
  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 44/74

    Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84
    Nur wenn diese Garantieerklärung die vom Gesetzgeber in § 29 des erwähnten Gesetzes aufgestellte Bedingung für sein Inkrafttreten erfüllte, "sicherzustellen", daß die von der Beklagten bereitgestellten Mittel der Stiftung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt würden, konnte das Gesetz in Kraft treten (vgl. dazu BVerfGE 42, 263, 287; BGHZ 64, 30, 33, 44).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 131/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84
    Eine auch nur leicht fahrlässige Pflichtverletzung schließt deshalb die Zulässigkeit einer späteren Restitutionsklage aus (BGH LM ZPO § 582 Nr. 3 m.w.Nachw. = WM 1974, 264, 265; Kartmann bei Baumbach/Lauterbach ZPO 43. Aufl. § 582 Anm. 1 B).
  • RG, 16.10.1916 - VI 227/16

    Restitutionsklage; Zu § 810 BGB

    Auszug aus BGH, 21.03.1985 - III ZR 35/84
    Wenn der Kläger den im Kommentar von Böhm nicht mit abgedruckten Teil der Garantieurkunde als nicht beweis erheblich angesehen und deshalb Nachforschungen danach unterlassen hat, wäre es ihm jetzt, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat verwehrt, sich darauf zu berufen, daß er die Urkunde z. Zt. des Vorprozesses nicht hätte vorlegen oder vollständig kennenlernen können (vgl. dazu auch RGZ 89, 1, 4).
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