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   BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00   

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https://dejure.org/2000,1756
BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00 (https://dejure.org/2000,1756)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2000 - VI ZB 4/00 (https://dejure.org/2000,1756)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2000 - VI ZB 4/00 (https://dejure.org/2000,1756)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2112
  • MDR 2000, 853
  • VersR 2000, 997
  • BB 2000, 1267
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90

    Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00
    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
  • BGH, 15.07.1998 - XII ZB 37/98

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis; Pflichten des

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00
    War diese Verfügung der Sendung damals nicht beigefügt, wie er nunmehr zum Gegenbeweis (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 15. Juli 1998 - XII ZB 37/98 - NJW-RR 1998, 1442 m.w.N.) glaubhaft machen will, hätte er das bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt bemerken können und müssen, bevor er das Empfangsbekenntnis unterzeichnet zurücksandte.
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91

    Wirksame Zustellung durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses bei vorheriger

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00
    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00
    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Dieser hätte bereits am 10. März 2005 nach dem Verbleib des Beschlusses des Bundespatentgerichts forschen müssen und von dem Ergebnis dieser Nachforschung die Bestätigung des Empfangs durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses abhängig machen müssen (BGH, Beschl. v. 21.3.2000 - VI ZB 4/00, NJW 2000, 2112, 2113).
  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 13 UF 198/04

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Zustellung eines

    »Ein Rechtsanwalt hat vor Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses zu prüfen, ob das Schriftstück, dessen Empfang er bestätigen soll, beigefügt ist ( BGH - VI ZB 4/00 - 21.03 2000 - MDR 2000, 853 ).

    Zudem hat der Rechtsanwalt vor Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses zu prüfen, ob das Schriftstück, dessen Empfang er bestätigen soll, beigefügt ist (BGH-MDR 2000, 853 ).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2010 - 2 Ta 393/10

    Nachweis der Zustellung durch anwaltliches Empfangsbekenntnis; unzulässige

    Daher besteht keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung, wenn ein Irrtum über den Fristablauf darauf zurückzuführen ist, dass der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat, ohne zu prüfen, ob das zuzustellende Schriftstück tatsächlich beigefügt war (BGH vom 21.03.2000 - VI ZB 4/00 - NJW 2000, 2112; Zöller/Greger a. a. O. § 233 Rdn. 23 "Zustellung").
  • BGH, 18.10.2018 - V ZB 163/18

    Verstoß des Beschwerdegerichts gegen das Gebot des fairen Verfahrens

    Nach summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass die Rechtsbeschwerde keinen Erfolg haben wird, weil im Hinblick auf die Pflicht eines Rechtsanwalts, vor Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses zu prüfen, ob die Schriftstücke, deren Empfang er bestätigen soll, beigefügt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2000 - VI ZB 4/00, NJW 2000, 2112), kein Verstoß des Beschwerdegerichts gegen das Gebot fairen Verfahrens vorliegen dürfte.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Sofern der Prozeßbevollmächtigte die gebotene Nachforschung unterlassen hat, führt dies zu Verschulden mit der Folge, dass eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist nicht möglich ist (vgl. BGH MDR 2000, S. 853, 859).
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