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BGH, 21.05.1996 - 1 StR 51/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit bezüglich der Aufhebung eines Haftbefehls nach der Entscheidung des Revisionsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 126
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
- BGH, 21.05.1996 - 1 StR 51/96
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2665
- StV 1996, 558
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 09.10.1986 - 2 Ws 71/86
Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 51/96
Nach Erlaß einer die angefochtene Entscheidung aufhebenden Revisionsentscheidung ist für sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Untersuchungshaft nur noch das Gericht zuständig, an das die Sache zurückverwiesen worden ist (vgl. OLG Zweibrücken StV 1988, 70).
- BGH, 12.02.2020 - 1 StR 293/19
Zuständigkeit des Revisionsgericht für die Aufhebung eines Haftbefehls (keine …
Eine Entscheidung über die Haftfrage im Sinne des (nunmehr) gestellten Antrags des Angeklagten hätte spätestens zugleich mit der getroffenen Revisionsentscheidung ergehen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 1 StR 51/96 Rn. 4). - OLG Hamm, 25.04.2023 - 3 Ws 127/23
Zuständigkeit des Gerichts nach aufgehobener Revisionsentscheidung; Umdeutung …
Denn nach Erlass einer die angefochtene Entscheidung aufhebenden Revisionsentscheidung ist für sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Untersuchungshaft nur noch das Gericht zuständig, an das die Sache zurückverwiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 1 StR 51/96 -, Rn. 4, juris). - OLG Köln, 10.11.2006 - 83 Ss 70/06 Nach Erlass einer die angefochtene Entscheidung aufhebenden Revisionsentscheidung ist für sämtliche Entscheidungen hinsichtlich der Untersuchungshaft nur noch das Gericht zuständig, an das die Sache zurückverwiesen worden ist (so insgesamt BGH NJW 1996, 2665; vgl. auch BGH NStZ 1997, 145 = StV 1998, 143;… Boujong in KK-StPO, 5. Auflage, § 126 Rn. 11).