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   BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60   

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BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60 (https://dejure.org/1960,1102)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1960 - 5 StR 194/60 (https://dejure.org/1960,1102)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 (https://dejure.org/1960,1102)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzüchtige Handlung - Unsittliche Berührung - Gewaltsame Führung der Hand

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 95/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60
    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichend, wenn der Täter die Frau durch gewaltsame Führung ihrer Hand dazu nötigt, ihn unsittlich zu berühren; denn durch das Ergreifen ihrer Hand werde ihr Körper mit dem seinen zu unsittlichen Zwecken in Verbindung gebracht (BGH vom 1. April 1954 - 4 StR 15/54; vom 28. Mai 1957 - 5 StR 95/57).
  • BGH, 01.04.1954 - 4 StR 15/54
    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60
    Allerdings ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausreichend, wenn der Täter die Frau durch gewaltsame Führung ihrer Hand dazu nötigt, ihn unsittlich zu berühren; denn durch das Ergreifen ihrer Hand werde ihr Körper mit dem seinen zu unsittlichen Zwecken in Verbindung gebracht (BGH vom 1. April 1954 - 4 StR 15/54; vom 28. Mai 1957 - 5 StR 95/57).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84

    Rücktrittsvoraussetzungen bei sexueller Nötigung

    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen (vollendeter) sexueller Nötigung würde jedoch weiter voraussetzen, daß der Angeklagte sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen wollte (BGH, Urteile vom 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 - undvom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 09.03.1965 - 1 StR 566/64

    Voraussetzungen für die Vornahme einer unzüchtigen Handlung an einer Frau -

    Dadurch hat er sowohl nach der bei dem Reichsgericht vorherrschenden Ansicht (vgl. die in Olshausen, StGB 12. Aufl. § 176 Anm. 4 erwähnten Entscheidungen des 1. und 3. Strafsenats) als auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 1. April 1954 - 4 StR 15/54 -, 28. Mai 1957 - 5 StR 95/57 -, 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 - und1. Oktober 1963 - 1 StR 323/63) im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine unzüchtige Handlung an einer Frau vorgenommen.
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 496/67

    Konkurrenzerhältnis von Nötigung zu Unzucht und Verführung - Kausalität zwischen

    § 240 StGB stellt die allgemeine Vorschrift dar, die vor der engeren Vorschrift (z.B. §§ 176 Nr. 1, 177, 182, 236, 239 StGB) nur zurücktritt, wenn das Verhalten des Täters, das eine Nötigung darstellt, zugleich den Tatbestand der engeren Bestimmung erfüllt, darüber aber nicht hinausgeht (BGH NJW 1964, 1630; Urteile vom 28. Mai 1957 - 5 StR 95/57 -,21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -).
  • BGH, 28.04.1964 - 5 StR 109/64

    Rechtsmittel

    Der erste Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfordert aber eine - wie auch immer geartete - unzüchtige Berührung des Körpers der Verletzten oder zumindest ihre körperliche Verbindung mit dem Täter zu unsittlichen Zwecken (BGHSt 15, 118, 121 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; BGH 5 StR 95/57 vom 28. Mai 1957; 5 StR 194/60 vom 21. Juni 1960; RG HRR 1940, 186).
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