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   BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59   

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BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59 (https://dejure.org/1960,2002)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1960 - VI ZR 69/59 (https://dejure.org/1960,2002)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1960 - VI ZR 69/59 (https://dejure.org/1960,2002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrer eines eingeholten Fahrzeugs - Minderung der Fahrgeschwindigkeit - Ermöglichen des Überholens

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 925
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59
    Damit ist den Anforderungen genügt, die an den Inhalt der Rechtsmittelschrift zu stellen sind (vgl. die Entscheidungen des BGH vom 27. Juni 1956 - IV ZR 3/56, LM ZPO § 518 Nr. 4 und vom 29. Juni 1956 - V ZB 20/56, BGHZ 21, 168).

    Da die bestehenden Zweifel im vorliegenden Falle durch die fernmündliche Anfrage des Beamten der Geschäftsstelle des Gerichts innerhalb der Rechtsmittelfrist geklärt worden sind, ist auch den strengeren Anforderungen genügt, von denen der V. Zivilsenat des BGH in seinem oben erwähnten Beschluss BGHZ 21, 168 ausgeht.

  • BGH, 29.06.1956 - V ZR 20/56
    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59
    Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob die Revision unter diesen Umständen nicht schon deshalb von vornherein zulässig war, weil die Person des Rechtsmittelklägers aufgrund der Rechtsmittelschrift objektiv eindeutig feststand, wenn sie auch erst anhand der später eingehenden Gerichtsakten ermittelt werden konnte (vgl. Kubisch, NJW 1957, 103 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozessrechts, 7. Aufl., § 135 III 2 c, S. 643).
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 3/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59
    Damit ist den Anforderungen genügt, die an den Inhalt der Rechtsmittelschrift zu stellen sind (vgl. die Entscheidungen des BGH vom 27. Juni 1956 - IV ZR 3/56, LM ZPO § 518 Nr. 4 und vom 29. Juni 1956 - V ZB 20/56, BGHZ 21, 168).
  • BGH, 27.02.1951 - 4 StR 79/50

    Sorgfaltspflichten des PKW-Fahrers bzw. des Radfahrers beim Überholvorgang

    Auszug aus BGH, 21.06.1960 - VI ZR 69/59
    Der Fahrer eines eingeholten Fahrzeugs ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, die Geschwindigkeit herabzusetzen (Urteil des BGH vom 27. Februar 1951 - 4 StR 79/50, VRS 3, 176 Nr. 6 = VersR 1951, 227).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Juni 1960 (VI ZR 132/59 = LM § 1 StVO Nr. 26 = VersR 60, 925) verwiesen.
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 14 U 117/01

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Haftungsquote ; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Zwar kann ein derartiges Verhalten von dem Fahrer eines eingeholten Fahrzeugs nur bei Vorliegen besonderer Umstände gefordert werden (BGH VersR 1960, 925 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.1970 - VI ZR 197/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer erhöhten Betriebsgefahr eines PKW -

    Dennoch können besondere Umstände es rechtfertigen, dem Überholten die Pflicht aufzuerlegen, den nachfolgenden Verkehr im Hinblick auf einen beabsichtigten Überholvorgang zu beobachten und einen solchen zu ermöglichen oder zu erleichtern (BGH Urt. v. 21. Juni 1960 - VI ZR 69/59 m.w.N. a VersR 1960, 925).
  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 303/64

    Zulässigkeit einer Revision - Zustellung einer Revisionsschrift

    Nach einer Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs genügt es allerdings, wenn die Unklarheiten der Revisionsschrift durch eine fernmündliche Anfrage des Gerichts innerhalb der Revisionsfrist geklärt worden sind (Urteil vom 21. Juni 1960 - VI ZR 69/59).
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