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   BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85   

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https://dejure.org/1985,13679
BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85 (https://dejure.org/1985,13679)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1985 - 3 StR 163/85 (https://dejure.org/1985,13679)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1985 - 3 StR 163/85 (https://dejure.org/1985,13679)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unbegründetheit einer Revision wegen Hinterziehung von Einfuhrsteuern für die Einguhr von Gold aus dem Ausland

 
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  • BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83

    Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung -

    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85
    Das entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 32, 95; BGH NStZ 1984, 221).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85
    Dem angefochtenen Urteil ist hinreichend deutlich zu entnehmen, daß das Landgericht im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH WiStra 1985, 20) auch unter Berücksichtigung der Härte der Strafverbüßung für einen - mit Ausnahme der hohen Abgabenhinterziehung - bis dahin unbescholtenen, in ordentlichen Verhältnissen lebenden Bürger einen Milderungsgrund von besonderem Gewicht, auch durch das Zusammentreffen von gewöhnlichen Milderungsgründen, nicht gesehen hat.
  • BGH, 29.11.1983 - 1 StR 455/83

    Straferschwerende Berücksichtigung einer zum Nachteil eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85
    Das entspricht der ständigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 32, 95; BGH NStZ 1984, 221).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 21.06.1985 - 3 StR 163/85
    Dem angefochtenen Urteil ist hinreichend deutlich zu entnehmen, daß das Landgericht im Rahmen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH WiStra 1985, 20) auch unter Berücksichtigung der Härte der Strafverbüßung für einen - mit Ausnahme der hohen Abgabenhinterziehung - bis dahin unbescholtenen, in ordentlichen Verhältnissen lebenden Bürger einen Milderungsgrund von besonderem Gewicht, auch durch das Zusammentreffen von gewöhnlichen Milderungsgründen, nicht gesehen hat.
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