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BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 2 S. 3 FamFG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 70 Abs. 2 S. 3
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 2 S. 3 FamFG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Verden, 07.02.2012 - 4 XIV 748
- LG Verden, 26.04.2012 - 3 T 23/12
- BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.09.2010 - V ZB 196/10
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12
Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202; Beschluss vom 15. September 2010 - V ZB 196/10, Rn. 1, juris).Daraus kann nicht auf eine Zulassung der Rechtsbeschwerde geschlossen werden, sondern nur darauf, dass das Beschwerdegericht irrtümlich davon ausgegangen ist, die Rechtsbeschwerde sei auch für die beteiligte Behörde, also bei Ablehnung des Haftantrags, ohne Zulassung statthaft (Senat, Beschluss vom 15. September 2010 - V ZB 196/10, Rn. 2, juris).
- BGH, 10.02.2010 - V ZB 35/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde der beteiligten …
Auszug aus BGH, 21.06.2012 - V ZB 102/12
Nach § 70 Abs. 2 Satz 3 FamFG ist die Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur statthaft, wenn sie sich gegen einen die Haft anordnenden Beschluss richtet (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2010 - V ZB 35/10, InfAuslR 2010, 202;… Beschluss vom 15. September 2010 - V ZB 196/10, Rn. 1, juris).