Rechtsprechung
BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 Abs 1 S 1 BNotO
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine Notarstelle bei Nichtangabe von Nebentätigkeiten - IWW
- Wolters Kluwer
Selbstauskunft zu Nebentätigkeiten i.R.e. Antrags auf Bestellung zum Notarvertreter hinsichtlich persönlicher Eignung für das Notaramt
- rewis.io
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine Notarstelle bei Nichtangabe von Nebentätigkeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstauskunft zu Nebentätigkeiten i.R.e. Antrags auf Bestellung zum Notarvertreter hinsichtlich persönlicher Eignung für das Notaramt
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die persönliche Eignung fürs Notaramt - und die nicht angegebenen Nebenbeschäftigungen
Verfahrensgang
- KG, 06.11.2013 - Not 4/13
- BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 57
- DNotZ 2014, 867
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13
Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit …
Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13
Damit durften die Nebentätigkeiten unerwähnt bleiben, die nicht genehmigungsbedürftig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, ZNotP 2014, 113 Rn. 3).Bei dieser Sachlage und unter Berücksichtigung des Umstands, dass sich das Fehlverhalten des Klägers nicht im Rahmen des Bestellungsverfahrens zum Notar ereignet hat, sondern in vorangegangenen Verfahren zur Bestellung als Notarvertreter (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, aaO Rn. 8), begegnet die vom Kammergericht vorgenommene Gewichtung der für die persönliche Eignung des Klägers maßgeblichen Umstände keinen durchgreifenden Bedenken.
- BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der …
Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13
Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).
- BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15
Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im …
Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (…vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; Beschluss vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 23/13, NJW-RR 2015, 57 Rn. 7).