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   BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13   

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https://dejure.org/2014,20292
BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13 (https://dejure.org/2014,20292)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13 (https://dejure.org/2014,20292)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 23/13 (https://dejure.org/2014,20292)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 S 1 BNotO
    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine Notarstelle bei Nichtangabe von Nebentätigkeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Selbstauskunft zu Nebentätigkeiten i.R.e. Antrags auf Bestellung zum Notarvertreter hinsichtlich persönlicher Eignung für das Notaramt

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine Notarstelle bei Nichtangabe von Nebentätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstauskunft zu Nebentätigkeiten i.R.e. Antrags auf Bestellung zum Notarvertreter hinsichtlich persönlicher Eignung für das Notaramt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die persönliche Eignung fürs Notaramt - und die nicht angegebenen Nebenbeschäftigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 57
  • DNotZ 2014, 867
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13
    Damit durften die Nebentätigkeiten unerwähnt bleiben, die nicht genehmigungsbedürftig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, ZNotP 2014, 113 Rn. 3).

    Bei dieser Sachlage und unter Berücksichtigung des Umstands, dass sich das Fehlverhalten des Klägers nicht im Rahmen des Bestellungsverfahrens zum Notar ereignet hat, sondern in vorangegangenen Verfahren zur Bestellung als Notarvertreter (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13, aaO Rn. 8), begegnet die vom Kammergericht vorgenommene Gewichtung der für die persönliche Eignung des Klägers maßgeblichen Umstände keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der

    Auszug aus BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13
    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; Beschluss vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 23/13, NJW-RR 2015, 57 Rn. 7).
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