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   BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65   

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https://dejure.org/1965,5124
BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65 (https://dejure.org/1965,5124)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1965 - 5 StR 330/65 (https://dejure.org/1965,5124)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1965 - 5 StR 330/65 (https://dejure.org/1965,5124)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
    Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
    Es bedurfte nicht einer nochmaligen Berücksichtigung dieses Umstands im Rahmen des § 213 StGB (vgl. BGHSt 16, 360, 362) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61].
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
    Gleichwohl lassen sie in ausreichendem Maße erkennen, welche Gründe das Schwurgericht zur Anwendung des § 212 Abs. 2 StGB bewogen haben (vgl. dazu BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; BGH 1 StR 184/58 vom 13. Mai 1958).
  • BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62
    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
    Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 596/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1965 - 5 StR 330/65
    Ehrverlust, ist nur eine Nebenstrafe; ein Hinweis war daher nicht erforderlich (vgl. BGHSt 2, 85, 88 [BGH 27.09.1951 - 3 StR 596/51]; 18, 66) [BGH 03.10.1962 - 3 StR 35/62].
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Es handelt sich also nicht um eine Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, wenn der Tatrichter auf Grund der Hauptverhandlung eine Nebenstraffolge nach § 32 StGB in Erwägung zieht und verhängt, obwohl sie in Anklagesatz und Eröffnungsbeschluß noch nicht bezeichnet war (vgl. auch BGH Urteil vom 21. September 1965 - 5 StR 330/65; BGH GA 1968, 303).
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